Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.«

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.Kritik an »Grüngasquote«»Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden«, sagte Metz. Sie kritisierte etwa, dass mit der Änderung jetzt auch nach 2044 noch Öl- und Gasheizungen erlaubt seien, die vorherige Regelung hatte ein Verbot vorgesehen.

Was das neue Gesetz vorsieht:Außer Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung können weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine »Grüngasquote« eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu einem Prozent betragen – Details sind aber unklar.Neu eingebaute Heizungen müssen jetzt nicht mehr mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg.Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Zudem gibt es praktische Zweifel. Unklar ist etwa, ob ausreichend Biogas verfügbar sein wird und zu welchem Preis. Auch am ökologischen Nutzen wird gezweifelt.