Quelle: dpa
31. Juli 2026, 14:17 Uhr
Bushido und der Kläger waren zum Prozess nicht persönlich erschienen. (Archivbild)
© Rolf Vennenbernd/dpa
Bushido veranlasste vor mehr als acht Jahren in einem Streit um 180.000 Euro die Kündigung eines Bruders seines einstigen Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun zugunsten des Rappers und wies die Kündigungsschutzklage des 48-jährigen Bruders überwiegend ab. Der 47-jährige Bushido und der Kläger waren zum Prozess nicht persönlich erschienen.






