Der Berliner Landeswahlausschuss hat zwei Beschwerden gegen die Zulassung des AfD-Wahlvorschlags im Bezirk Spandau zurückgewiesen. Das Gremium unter Vorsitz des Landeswahlleiters Stephan Bröchler entschied am Donnerstag, dass beide Beschwerden mangels Beschwerdeberechtigung unzulässig seien.

Nach Angaben des Landeswahlausschusses können nur Vertrauenspersonen gegen die Zurückweisung ihres eigenen Wahlvorschlags Beschwerde einlegen. Ein Rechtsmittel gegen die Zulassung eines anderen Wahlvorschlags steht ihnen dagegen nicht zu. Da die Beschwerdeführer keine Vertrauenspersonen des betroffenen Wahlvorschlags waren, wies der Ausschuss beide Beschwerden zurück.

Weitere Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirkswahlausschüsse lagen nach Angaben des Landeswahlleiters nicht vor. Die Beschlüsse des Landeswahlausschusses sind grundsätzlich endgültig. Lediglich eine Überprüfung durch den Berliner Verfassungsgerichtshof ist noch möglich.

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