Der Lieferdienst Doordash darf in den USA kommerzielle Drohnenflüge für Lieferungen von Speisen, Lebensmitteln und andern Bestellungen durchführen. Es ist das achte Unternehmen, das die als „Part 135‟ bekannte Genehmigung der US-Luftverkehrsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) erhalten hat. Für die bisherigen Testflüge hat Doordash Flugdrohnen der Alphabet-Tochter Wing eingesetzt. Jetzt entwickelt es ein eigenes Fluggerät.
Es soll die Anforderungen des Lieferdienstes bestmöglich erfüllen. Mit dem unbemannten Luftfahrzeug alleine ist es aber nicht getan. „Das größere Problem ist die Infrastruktur und Integration am Boden: Echtzeit-Inventarisierung, universelle Übergabesysteme für Durchfahrtsbedienungen, Dächer oder Hintertüren von Geschäften‟, schreibt Doordash in seiner Pressemitteilung. „Diese Infrastrukturschicht ist, was Drohnenlieferungen im großen Maßstab für Händler ermöglicht. Wir bauen das komplette System, nicht nur das Luftfahrzeug.‟
3 bis 5 Meilen Radius
Doordash nennt sein Flugdrohnenprogramm Doordash Air. Es soll eines Tages allen Unternehmen, die über Doordash Bestellungen abwickeln, offenstehen, von großen Ketten bis zu einzelnen Gewerbetreibenden. Einen Zeitpunkt für den Beginn des kommerziellen Betriebs nennt der Lieferdienst nicht. Automatisierung soll Lieferkosten deutlich senken.










