Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sich die Putenmastbranche ändern. Der niedersächsische Verband warnt vor übereilten Reaktionen.

Drangvolle Enge: Puten im Maststall

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Manchmal entfalten Klagen aus Süddeutschland gerade in Niedersachsen Wirkung. So war der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (MfT BW) 2017 gegen die konventionelle Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall vor Gericht gezogen. Er warf dem dortigen Veterinäramt tierschutzrechtliche Untätigkeit vor.

Im April 2026 ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das letztinstanzliche Urteil in der Sache gesprochen worden: Es gab den Tier­schüt­ze­r*in­nen recht. Jetzt liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor. Und sie zeigt: Die Putenmastbranche muss sich bundesweit reformieren.