Die Universität Hamburg hat die Doktorarbeit der früheren Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf untersucht und kein Plagiat festgestellt.
"Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an", teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen.
1997 hatte Brosius-Gersdorf ihre Dissertationsschrift bei der Universität Hamburg eingereicht. Als sie vor rund einem Jahr Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht wurde, kam erstmals der Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf - geäußert vom österreichischen Plagiatssucher Stefan Weber. Der hatte Brosius-Gersdorfs Arbeit verglichen mit der Habilitationsschrift, die ihr Mann ein Jahr später abgegeben hatte, ebenfalls an der Uni Hamburg. Weber glaubte, in beiden Arbeiten Parallelen zu erkennen.
Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte vergangenes Jahr nach Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Die Union hatte aber erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur.







