Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
29. Juli 2026, 12:44 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Entscheidung zu einem Umzugswunsch einer Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen getroffen. (Symbolbild)
© Friso Gentsch/dpa
Eine Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen kann vom Land nicht verlangen, dass sie eine schnelle Freigabe für eine Versetzung nach Ostfriesland erhält. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte im Eilverfahren den Wunsch der Frau ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. Juli, wie das OVG mitteilte. Der Beschluss aus Münster ist nicht anfechtbar.








