PfadnavigationHomeRegionalesHessenGericht verbietet Fahrrad-Demo auf AutobahnStand: 12:20 UhrDer Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde des Anmelders gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen über das Verbot des Befahrens der A 5 mit Fahrrädern zurückgewiesen. (Foto Archiv) Quelle: Swen Pförtner/dpaKeine Radler auf der A5 zwischen Bad Nauheim und Butzbach. Die Entscheidung des VGH stützt sich auf eine Gefahrenprognose des Wetteraukreises.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat eine Fahrraddemo auf der Autobahn 5 verboten. Das Gericht bestätigte weitgehend die Gefahrenprognose des Wetteraukreises und wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom Dienstag zurück.Der Anmelder der Kundgebung wollte nach VGH-Angaben am heutigen Mittwoch auf der vielbefahrenen A5 mit einer Fahrraddemo zwischen den Anschlussstellen Bad Nauheim und Butzbach gegen einen Ausbau der Autobahn protestieren. Der Wetteraukreis hatte dies am vergangenen Freitag untersagt und eine Alternativroute über die Bundesstraße 3 vorgeschlagen. Dagegen hatte sich der Organisator der Kundgebung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen gewehrt.Das VG Gießen lehnte den Antrag jedoch ab. Der Beschluss ist den Angaben zufolge auf dem verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg nicht anfechtbar.dpa-infocom GmbH
Gericht verbietet Fahrrad-Demo auf Autobahn - WELT
Keine Radler auf der A5 zwischen Bad Nauheim und Butzbach. Die Entscheidung des VGH stützt sich auf eine Gefahrenprognose des Wetteraukreises.






