Das Social-Media-Verbot soll für Kinder unter 14 Jahren gelten. Laut Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) schafft der Gesetzentwurf klare Regeln für den Zugang zu Plattformen, auf denen »Sucht-Algorithmen« zur Anwendung kommen, etwa TikTok und Instagram. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betonte, man wolle Minderjährige im digitalen Raum genauso wie im realen Leben schützen: »Kinder haben ein Recht darauf, von der Politik geschützt zu werden.«Das Gesetz wurde bereits in die Begutachtung geschickt, im kommenden Jahr soll es bereits greifen. Für die Plattformen ist eine Übergangsfrist bis 1. April 2027 vorgesehen. Ab dann müssen die Seiten die süchtig machenden Elemente entfernen – oder Kinder ausschließen. Bei Verfehlungen drohen hohe Strafen von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes, so Vizekanzler Babler.

Altersnachweis auf dem EndgerätTeil des Gesetzes wird auch ein strengerer Zugang zu pornografischen Inhalten im Netz. Wer etwa Pornos auf einschlägigen Websites schauen möchte, muss künftig beweisen, dass er oder sie volljährig ist.

Derzeit fragen die meisten Websites für Erwachsene lediglich, ob die Nutzerinnen und Nutzer 18 Jahre oder älter seien. Wer die Schaltfläche »Ich bin 18 oder älter« anklickt, kommt bereits weiter zu den pornografischen Inhalten. Künftig soll eine Altersverifikation verpflichtend werden, etwa mittels des in Österreich bekannten Verfahrens ID-Austria oder eines privaten Anbieters. Genau wie für die Social-Media-Kontrolle soll das im Idealfall nach einer einmaligen Registrierung pro Endgerät automatisiert funktionieren. Die Seiten erfahren dann nur, ob die Person volljährig ist oder nicht.