Quelle: dpa Hessen
29. Juli 2026, 4:00 Uhr
Eine EU-Richtlinie legt einheitliche Untersuchungsverfahren fest, nach denen unter anderem die hygienische Wasserqualität in Badeseen erfasst werden muss. (Archivbild)
© Florian Wiegand/dpa
Nicht jeder Weiher, in dem gelegentlich Menschen baden gehen, ist gleich ein Badesee. Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erläutert, ist die europäische Badegewässerrichtlinie aus dem Jahr 2006 maßgeblich. Sie fordert, dass Oberflächengewässer, an denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist, als EU-Badegewässer gemeldet, überwacht und bewirtschaftet werden müssen.








