PfadnavigationHomePolitikZuzahlung für Medikamente„Ausländische Versandapotheken provozieren Schwächung der Apotheken vor Ort“Stand: 02:21 UhrLesedauer: 4 MinutenSollten Versandapotheken die Zuzahlung für die Kunden übernehmen, haben stationäre Apotheken in Deutschland das NachsehenQuelle: Hemme/Getty Images/fStopAusländische Versandapotheken wollen ihren Kunden die höheren Eigenbeträge bei verschriebenen Arzneien erlassen. Apothekerverbände und Unionspolitiker wollen das unterbinden. Die Grünen haben eine ganz eigene Sicht darauf.Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt gut zwei Wochen nach ihrer Verabschiedung zu Streit zwischen heimischen Apothekervertretern und ausländischen Online-Apotheken, der mittlerweile auch die Bundespolitik erreicht. Der Grund für die Auseinandersetzung liegt in der um bis zu 50 Prozent höheren Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte. Versandapotheken wie das schweizerische Unternehmen DocMorris werben damit, diese Zuzahlungen für ihre Kunden zu übernehmen. Deutsche Apothekerverbände sehen darin eine Marktverzerrung und kritisieren, dass Versandapotheken damit die vom Gesetzgeber vorgesehene Lenkungswirkung untergrüben.Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wandte sich vor wenigen Tagen per Brief an die scheidende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Mit großer Sorge beobachten wir die zunehmende Praxis ausländischer Versandapotheken, gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zu erheben beziehungsweise mit einem solchen Verzicht aktiv zu werben“, heißt es in dem Brief. „Ausländische Versandapotheken provozieren damit bewusst die wirtschaftliche Schwächung der Apotheken vor Ort und des gesamten Systems der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Preis. Er fordert in dem Schreiben ein Verbot des Zuzahlungsverzichts und der Werbung dafür.Lesen Sie auchUnterstützung erhalten die Apotheker von mehreren Unionspolitikern und Teilen der Opposition. Stephan Pilsinger (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, will sich gegenüber dem BMG dafür einsetzen, dass der Zuzahlungsverzicht der Online-Versender über die Apothekenbetriebsordnung verboten wird. Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert gesetzliche Nachbesserungen, sollte es nicht möglich sein, solche Zuwendungsmodelle bei GKV-Rezepten durch bestehende Regelungen zu untersagen. „Es geht dabei nicht um Abschottung gegenüber dem Versandhandel, sondern um einen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der flächendeckenden Arzneimittelversorgung geführt wird“, so Borchardt. Ateş Gürpınar, gesundheitspolitischer Sprecher der Linken, fordert ein generelles Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta sieht es angesichts steigender Zuzahlungen für Menschen mit niedrigen Einkommen oder Renten hingegen als eine „gute Option“ an, dass Apotheken ihnen die Zuzahlungen erlassen. Lesen Sie auch„Das ist Wettbewerb im Interesse der Versicherten und sollte auch für Vor-Ort-Apotheken erlaubt werden“, so Piechotta. Auf Warkens designierten Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) wächst damit schon jetzt der Druck, diese unerwartete Folge der GKV-Reform möglichst rasch auszubügeln.BMG sieht HandlungsbedarfDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt dazu mit, dass es die „verpflichtende Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise bei der Abgabe verordneter Arzneimittel“ als sozial- und gesundheitspolitisch für geboten hält. Das BMG weist darauf hin, dass für Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung und das Verbot von Zuwendungen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro je Verstoß vorgesehen sind. „Aufgrund der diversen Rabatte, die durch (ausländische) Versandapotheken angeboten werden, ist es erforderlich, dass die Paritätische Stelle aktiv wird und die genannten Sanktionen ausspricht“, heißt es vom BMG.DocMorris sieht sein Rabattmodell hingegen als legal an. „Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben mehrfach entschieden, dass EU-ansässige Versandapotheken Rabatte geben dürfen“, heißt es von DocMorris. Aufgrund dieser Urteile sei die Zuzahlungsübernahme für rezeptpflichtige Medikamente durch Versandapotheken zulässig. „Wenn wir den Patienten die Zuzahlung erstatten, hat die GKV keinen Cent weniger. Das System wird nicht geschädigt, aber der Patient wird entlastet“, heißt es von DocMorris. Gänzlich anders wird die Rechtslage von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) interpretiert. Diese sieht den etwa von DocMorris praktizierten Zuzahlungsverzicht als rechtswidrig an. „Eigentlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, insoweit diese Apotheken von der Versorgung auszuschließen“, heißt es von der AKNR. Aus Sicht der AKNR sei es „unverständlich“, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht dafür sorgen, dass das gesetzgeberische Ziel der Zuzahlungen eingehalten wird. Die AKNR sieht „die vorsätzliche Aufgabenverweigerung mit zunehmender Verärgerung und wird hier, sollten sich die Krankenkassen weiter verweigern, die aus ihrer Sicht zielführenden Maßnahmen ergreifen“.Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) teilt mit, dass „aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs Rabatte auf die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verwirklichung der europäischen Warenverkehrsfreiheit im Ausgangspunkt zulässig“ seien. Allerdings sei es eine ungeklärte Rechtsfrage, inwieweit ausländische Versandapotheken die Zuzahlung für Versicherte durch Barrabatte „kompensieren“ dürfen. „Diese Rechtsfrage sollte durch die Wettbewerbsgerichte und letztlich den Europäischen Gerichtshof geklärt werden.“Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter.