Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert am 24. Juli 2026, 18:01 Uhr

Mietwagenfahrten dürfen nur noch maximal 20 Prozent günstiger sein als Taxifahrten. (Archivbild)

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Die Mindestpreise für Mietwagenfahrten über Plattformen wie Bolt oder Uber in Köln sind nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung (Az. 18 L 1226/26) ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.