Wer als Nicht-EU-Ausländer bei der Frankfurter Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragt, hat mit einem festen Wohnsitz und einem Arbeitsvertrag bessere Chancen als ohne. Der Fall des Kommunalpolitikers und Immobilienbesitzers Ashwani Tuwari, der jüngst vor Gericht stand, weil er gefälschte Wohnnachweise ausgestellt hatte, hat jedoch eine Frage aufgeworfen: Ist der Weg zum Aufenthalt allzu leicht zu umgehen? Ein Bericht des Hessischen Rundfunks legt nahe, dass Frankfurt zu lax mit den Daten seiner Einwohner umgeht, dass es an Kontrollmechanismen fehlt, um Missbrauch zu verhindern. Und dass die Stadt somit Schleusung geradezu begünstige.Im Einwohnermeldeamt ist man verwundert über diese Darstellung. Denn die Behörde arbeite regelmäßig mit anderen Ämtern zusammen, falls es Hinweise auf eine Schummelei der Antragsteller gebe. Grundsätzlich wird jeder in Frankfurt von der Behörde angemeldet, der die erforderlichen Nachweise präsentiert. Dazu gehört vor allem eine Anschrift und der Nachweis, dass man selbst Eigentümer der Wohnung ist oder sie von einem anderen zur Miete überlassen bekommen hat. Die Angaben darauf müssen stimmig sein: Überprüft wird nicht nur, ob es die Straße überhaupt in Frankfurt gibt, sondern auch, wer laut Grundbuch der Eigentümer ist. Viele Adressen sind dem Amt bekannt, sie weiß, ob dort eine Reihenhaussiedlung oder ein Wohnhochhaus steht. Melden sich zwanzig Menschen unter der gleichen Adresse an, kann das möglich sein und weckt kein Misstrauen, bei 300 sieht es anders aus. Ein solcher Fall hat das Amt bis vors Gericht geführt.300 Personen in einem Haus gemeldet – der Fall landete vor GerichtEin Start-up, das Leiharbeiter an verschiedene Baustellen im Bundesgebiet vermittelte, hatte alle 300 Mitarbeiter unter einer Adresse angemeldet. In solchen Fällen stellt das Einwohnermeldeamt eigene Ermittlungen an. Entweder gingen Mitarbeiter des Bürgerbüros dort vorbei oder man bitte die Stadtpolizei darum, sagt ein Sprecher des zuständigen Dezernats für Bürger:innen, Digitales und Internationales. Die Ermittlungen hätten im Fall der 300 Mieter ergeben, dass tatsächlich nur zwölf unter der angegebenen Adresse gewohnt hätten, die anderen 288 seien von Amts wegen abgemeldet worden. Das Start-up wehrte sich dagegen vor Gericht – und verlor.Die städtischen Ämter verfolgen grundsätzlich unterschiedliche Ziele: „Unseres ist es, Menschen an-, um- und abzumelden“, so der Sprecher. Seien die Angaben plausibel, bekomme der Antragsteller zunächst seine Frankfurter Anschrift. Wenn es aber Hinweise auf Ungereimtheiten gebe, würden andere Behörden informiert, die Überprüfungen anstoßen können. Der Sprecher nennt als Beispiele die Bau- und Wohnungsaufsicht, das Kassen- und Steueramt, die Ausländerbehörde und die Stadtpolizei. Das Einwohnermeldeamt selbst gehe umgekehrt aber auch Hinweisen von anderen Stellen nach, etwa anonymen Tipps, dass eine Wohnanschrift überbelegt sei. Oder auch von Schulen, die sich meldeten, wenn Kinder nicht zur Schulanmeldung erschienen oder es Anzeichen gebe, dass Kinder bei Freunden oder Verwandten angemeldet würden, um den Besuch einer bestimmten Grundschule zu ermöglichen.Das Aufenthaltsrecht überprüft die AusländerbehördeDen Aufenthaltsstatus einer Person zu prüfen, also ob sie sich überhaupt in Deutschland aufhalten darf, fällt in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Das „Frankfurt Immigration Office“ gibt ebenfalls Hinweise an die Meldebehörde, wenn zum Beispiel Termineinladungen als unzustellbar zurückkommen oder Aufenthaltstitel trotz mehrmaliger Aufforderung nicht abgeholt werden. Dann überprüft die Meldebehörde die Wohnsituation – entweder mit eigenen Mitarbeitern oder mithilfe der Stadtpolizei.Welche Adressen sich als Luftnummern entpuppen, zeigt sich besonders zahlreich bei Wahlen. Bei der Kommunalwahl 2021, das sind die jüngsten vorliegenden Daten, wurden nach Angaben des Dezernatssprechers 7610 Menschen aufgrund von unzustellbaren Wahlbenachrichtigungen im Nachhinein von Amts wegen abgemeldet.Während ein Umzug innerhalb Deutschlands immer einen Datenaustausch zwischen der Meldebehörde des alten und des neuen Wohnsitzes auslöst, kann ein Umzug ins Ausland fast geräuschlos verlaufen. Wer sich nicht aktiv abmeldet, bevor er nach Spanien, in die Ukraine oder nach Ghana ausreist, hinterlässt zunächst keine Spur für die Meldebehörde. Erst bei der nächsten Kommunalwahl werden die EU-Bürger oder bei der Wahl der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) alle übrigen Ausländer angeschrieben und zur Wahl eingeladen. Wenn der Wahlbrief nicht zustellbar ist und den Weg zurück ins Amt findet, wird die Nachforschung angestoßen.Derzeit laufen noch die Überprüfungen der Rückläufer der Kommunalwahl vom März 2026. Die Zahl der zwangsweisen Abmeldungen sei nach einer Kommunalwahl und KAV-Wahl besonders hoch, weil sie sich über die gesamte fünfjährige Wahlperiode aufgebaut habe, erläutert der Sprecher. Bei Bundestags- oder Landtagswahlen liege sie deutlich darunter. Bei mehr als 780.000 gemeldeten Einwohnern und einer Gesamtzahl von etwa 150.000 An-, Um- und Abmeldungen in jedem Jahr „sind es vergleichsweise wenige Fehler, die sich ins System einschleichen“, so der Sprecher.