PfadnavigationHomeRegionalesBerlin & BrandenburgGeldautomaten gesprengt - Angeklagter gesteht mehrere TatenStand: 15:13 UhrLesedauer: 2 MinutenEin 31-Jähriger steht nach einer Serie von Geldautomaten-Sprengungen vor Gericht. (Symbolbild)Quelle: Jens Kalaene/dpaImmer wieder werden Geldautomaten von Kriminellen attackiert - meistens mitten in der Nacht. Oft sind es bis ins Detail geplante Sprengaktionen. Um drei Fälle in Berlin geht es nun vor Gericht.Ein mutmaßliches Mitglied einer Bande von Geldautomaten-Sprengern steht vor dem Landgericht Berlin. Dem 31-Jährigen werden drei Taten zur Last gelegt, bei denen Sprengstoff eingesetzt worden war. Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn. Er sei von anderen Männern angeworben worden, sie hätten «schnelles Geld versprochen» und das bei den Sprengungen eingesetzte Material beschafft, erklärte er über seinen Verteidiger.Der 31-Jährige soll laut Ermittlungen als Teil einer größeren, aus der Republik Moldau stammenden Gruppierung agiert haben. Die Anklage lautet unter anderem auf schweren Bandendiebstahl und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Der Mann ist wegen ähnlicher Taten bereits im August 2025 verurteilt worden.Rund 32.000 Euro bei zwei Taten erbeutetIm aktuellen Prozess geht es um Angriffe auf Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025. In zwei Fällen hätten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro erbeutet, im dritten Fall sei es bei einem Versuch geblieben.Nur Stunden nach der letzten Tat, bei der ein Geldautomat in einem Einkaufszentrum attackiert worden war, wurden der Angeklagte und ein 37-Jähriger festgenommen. «Die beiden stehen im Verdacht, mit weiteren Tatverdächtigen an Geldautomaten-Sprengungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen beteiligt gewesen zu sein», teilte die Polizei damals mit. Ein Ermittler sagte im Prozess, der Gruppierung seien 22 bis 23 Taten zuzuordnen.Der Angeklagte wurde im August 2025 in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt - die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht ordnete damals zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an. Gegen den mitangeklagten 37-Jährigen erging eine Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Der aktuelle Prozess wird voraussichtlich am Donnerstag fortgesetzt.dpa-infocom GmbH