Frankfurter Flughafen : Beamte finden 22 Kilo Kokain im Handgepäck22.07.2026, 14:48Lesezeit: 2 Min.Das sogenannte PNR-Verfahren half, einen mutmaßlichen Drogenschmuggler am Flughafen zu fassen. Was hinter der Datenauswertung steckt und wie sie eingesetzt wird.Mit mehr als 22 Kilogramm Kokain im Handgepäck ist ein Mann am Frankfurter Flughafen gefasst worden. Der 23 Jahre alte Mann wurde am Gate bei seiner Einreise aus der Dominikanischen Republik überführt, wie das Hauptzollamt Frankfurt mitteilte. In dem Koffer befanden sich demnach die Drogen in Blöcke gepresst. Laut den Angaben waren die Beamten durch das sogenannte PNR-Verfahren – also einen Datenaustausch von Fluggesellschaft und Ermittlern – auf den Mann aufmerksam geworden.Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde bei dem Vorfall, der sich demnach bereits am 13. Juli ereignete, vorläufig festgenommen und das Kokain im Schwarzmarktwert von etwa 1,6 Millionen Euro beschlagnahmt. Laut den Angaben war das Gepäck des Mannes nach dem Datenabgleich gezielt durchsucht worden.Fluggesellschaften müssen Passagierdaten meldenSeit einigen Jahren müssen Fluggesellschaften die Daten aller Passagiere von kommerziellen Flügen an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Dabei geht es um die sogenannten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem die Namen der Reisenden sowie das Abflugdatum beinhalten.„Dieser Fall – ein sogenannter PNR-Treffer – ist ein gutes Beispiel für die treffsichere, digitale Risikoanalyse des Zolls“, sagte die Sprecherin des Hauptzollamts, Christine Straß. „Das kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, Straftaten aufzuklären oder auch zu verhüten. Natürlich geschieht dies alles in einem rechtlich sehr engen Rahmen, und nur unter sehr strengen Voraussetzungen.“Nach Angaben des Zollkriminalamts (ZKA) übermitteln die Airlines die PNR-Daten an drei Zeitpunkten: rund zwei Tage vor dem planmäßigen Flug, zwei Stunden vor dem Abflug und direkt nach dem Boarding. Diese Daten werden anschließend sechs Monate gespeichert. „Dadurch erlangen Sicherheitsbehörden einerseits einen Zeitvorsprung, beispielsweise, wenn ein Tatverdächtiger gesucht wird. Sie können aber auch nachträglich die Reiseaktivitäten einer tatverdächtigen Person rekonstruieren“, heißt es.