Startseite
Politik
Deutschland
Steuerregeln: Wie viel Steuern und Sozialabgaben müssen Beamte zahlen? Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zahlen monatlich ihre Lohnsteuer und in die Sozialversicherungen ein. Bei Beamten sieht das teilweise anders aus. Welche Regeln gelten für sie?
Wie viel Steuern und Sozialabgaben müssen Beamte zahlen? Foto: Jens Büttner/dpaDüsseldorf. Steuerklasse, Sozialabgaben, Steuerfreibeträge: Wie viel Netto am Ende des Monats vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zahlen monatlich ihre Lohnsteuer und in die Sozialversicherungen ein. Für Beamte gelten teilweise andere Regeln. Welche das sind und inwiefern sie die Steuerlast und Sozialabgaben von Beamten betreffen, zeigt das Handelsblatt im Überblick.Müssen Beamte Steuern zahlen?Ja, Beamte zahlen auf ihr Einkommen Steuern, sagt Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes (DBB). Beamte seien „normale Steuerbürger“, genau wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.Gibt es spezielle Steuern für Beamte?Es gebe keine gesonderten Steuern nur für Beamte oder Steuern, von denen nur Beamte befreit sind, heißt es vom DBB weiter. Für Beamte gelten also die gleichen Regeln bei der Einkommensteuer. Daher lässt sich auch nicht pauschal beantworten, wie viel Netto einem Beamten vom Brutto bleibt. „Das hängt von der individuellen Einkommenshöhe und Steuerklasse ab“, sagt Zitka.Allerdings gilt für Beamte die sogenannte „besondere Lohnsteuertabelle“. Sie wird auf Einkommen angewendet, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Dabei kann es sich beispielsweise auch um Berufssoldaten oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften handeln.Zahlen Beamte Sozialabgaben?Bei den Sozialabgaben gelten andere Regeln für Beamte. Im Gegensatz zu Angestellten gilt für Beamte die Versicherungsfreiheit, sagt Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Daher werden Beamten von ihrem Einkommen keine Sozialabgaben abgezogen. Das betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.Renten- und Arbeitslosenversicherung: Warum zahlen Beamte nicht ein?Dass Beamte nicht in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, liegt am Alimentationsprinzip. Das führt Zitka aus: „Beamte werden auf Lebenszeit verbeamtet. Sie können also insofern nicht arbeitslos werden und beziehen keine Rente, sondern eine Pension.“ Sozialabgaben für eine Arbeitslosen- oder Rentenversicherung fallen deshalb nicht an.Außerdem ist im Sozialgesetzbuch V geregelt, dass Beamte nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Das erklärt Dominik Heck, Sprecher vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Sie können sich dennoch freiwillig in der GKV versichern, erhalten von ihren Dienstherren allerdings in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss. Ihren Krankenversicherungsschutz organisieren Beamte deshalb meistens in der Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV), sagt Heck.Wie viel zahlen Beamte für die Krankenversicherung?Die staatliche Beihilfe übernimmt einen Anteil an den Krankheits- und Behandlungskosten. Dieser Anteil liegt laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung bei Beamten in der Regel bei 50 Prozent. Bei Pensionären liege der Anteil bei bis zu 80 Prozent.Nur das sogenannte Restkostenrisiko müsse in der PKV abgesichert werden. Das Restkostenrisiko entspricht dem prozentualen Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt: also 20 bis 50 Prozent.Entsprechend geringer seien für Beamte die PKV-Beiträge gegenüber Privatversicherten, die keine Beamten sind, sagt Heck. „Wer nur 50 Prozent Restkosten absichern muss, wird dafür auch nur 50 Prozent des vergleichbaren Nicht-Beamten-Beitrags zahlen.“Haben Beamte deshalb ein höheres Netto-Einkommen?Das Alimentationsprinzip wirkt sich nach Angaben des DBB auch auf die Höhe des Einkommens von Beamten aus. Demnach liege die Brutto-Besoldung eines Beamten unter dem Brutto-Angestelltengehalt für vergleichbare Tätigkeiten. Beamte zahlen in der Regel also weniger Sozialabgaben, verdienen allerdings auch schlechter als Angestellte in der freien Wirtschaft.Auch für den Arbeitgeber seien die Personalkosten bei Beamten und Angestellten insgesamt vergleichbar. So spare der Staat als Arbeitgeber der Beamten während ihrer aktiven Berufsphase den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen. Dafür zahle er aber später die Pension. „Auf die Gesamtlebenszeit berechnet gleichen sich die Personalkosten pro vergleichbare Tätigkeit zwischen Beamten und Angestellten wieder an“, sagt Zitka vom DBB.Was können Beamte von der Steuer absetzen?Beamte können grundsätzlich – wie auch Angestellte – verschiedene Ausgaben in der Steuererklärung angeben, sagt Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Dazu gehörten beispielsweise Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Dadurch können sie ihre Steuerlast senken.Die Beiträge für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung können Beamte zudem als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das gilt allerdings nur für Grundsicherungsleistungen. Der Höchstbetrag, der sich dementsprechend steuerlich auswirken kann, liegt bei 1900 Euro im Jahr. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, liegt der Höchstbetrag bei 3800 Euro jährlich.Zahlen Beamte Steuern auf ihre Pension?Weil die Pension als Einkommen gilt, zahlen Beamte darauf ebenfalls Steuern. Die Steuerhöhe hängt dabei von denselben Faktoren ab wie bei den gesetzlichen Renten, sagt Frank Zitka vom DBB.Das war nicht immer so. Nach DBB-Angaben wurde bis 2005 nur der sogenannte Ertragsanteil der gesetzlichen Rente versteuert. Der betrug rund 27 Prozent. Beamte hingegen mussten damals bereits mindestens 60 Prozent ihrer Pension versteuern, weil der Versorgungsfreibetrag maximal 40 Prozent betrug. Verwandte Themen BundesverfassungsgerichtSteuernDeutschlandDas Bundesverfassungsgericht stufte diese Ungleichheit in einem Urteil vom März 2002 als verfassungswidrig ein. Seit 2005 werden die gesetzlichen Renten und die Pensionen deshalb schrittweise stärker besteuert. Ab dem Jahr 2058 erhalten weder neue Rentner noch neu pensionierte Beamte einen Steuerfreistellungsbetrag auf ihre Altersbezüge. Dann gelten für beide Gruppen dieselben Steuerregeln.Erstpublikation: 20.07.2026, 09:03 Uhr. Der Artikel wurde am 21.07.2026 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt









