Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich offen für das von der Deutschen Bahn geplante Alkoholverbot an allen 5400 Bahnhöfen in Deutschland. „Erst mal ist es aus meiner Sicht ein diskussionswürdiger Vorschlag“, sagte der CSU-Politiker in Berlin. Er machte zugleich deutlich, dass er noch offene Fragen sieht, über die er mit der Vorstandsvorsitzenden der Bahn,Evelyn Palla, sprechen wolle. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“Nach einem „Bild“-Bericht soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Bahn bestätigte die Pläne auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa.Palla sagte zu „Bild“: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.“ Dobrindt: Durchsetzung eines Alkoholverbots schwierige Frage Er verstehe das Anliegen, mit einem Alkoholverbot möglicherweise das Aggressionspotenzial an Bahnhöfen zu verringern, sagte Dobrindt in der Bundespressekonferenz. Er werde sich dieser Debatte nicht verwehren. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“. Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben. „Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch“, kündigte Bahnchefin Evelyn Palla nun an. © dpa/Bernd von Jutrczenka Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium. Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln.Wer beim illegalen Alkoholkonsum erwischt werde, müsse mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohe ein dauerhaftes Hausverbot, so die „Bild“. Lässt sich das Alkoholverbot umsetzen? Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Ankündigung grundsätzlich, zweifelt jedoch an der Umsetzbarkeit angesichts des Personalstandes.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Man habe bereits positive Erfahrungen mit Alkoholverboten in den Bahnhöfen in Bremen und Hamburg gemacht. „Dort ist die Zahl der Straftaten auch durch das Verbot zurückgegangen“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz dem Tagesspiegel. Doch das Verbot müsse auch in den Zügen gelten. „Die GdP fordert ein konsequent durchgesetztes umfassendes Alkoholverbot.“Um dieses durchzusetzen, brauche die Bundespolizei mehr Personal. Doch Poitz sieht auch die Bahn in der Pflicht, genug Sicherheitspersonal vorzuhalten. „Nichts ist schlimmer als ein Vollzugsdefizit“, sagte der Gewerkschafter. Deutsche Bahn erhofft sich weniger Streitigkeiten Die Debatte über die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen wird seit Monaten geführt. Am Freitagabend kam es auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe erneut zu einem Vorfall, bei dem ein DB-Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Hintergrund war offenbar die Fahrkartenkontrolle eines alkoholisierten Mannes. Die genauen Umstände sind allerdings noch unklar.Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss, wie am Hamburger Hauptbahnhof. Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Reisende habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz. (dpa, AFP, Reuters/Tsp)