Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Dazu sei eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen worden, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe.Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, »vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher«. Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der Siebzigerjahre verbotenen Praktiken konsequent. »Margengarantievereinbarungen« sind Mundt zufolge dann kartellrechtswidrig, »wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken«.
Bei der Höhe des Bußgelds wurde den Angaben zufolge mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Maxxis und Reifen Müller haben demnach einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig. Gegen sie könne Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheide.






