PfadnavigationHomePanoramaSex mit JVA-MitarbeiterinnenAls „Knast-Casanova“ bekannt – Intensivtäter klagt sich Flüchtlingsstatus zurückStand: 12:02 UhrLesedauer: 3 MinutenEin verurteilter Intensivstraftäter aus dem Irak hat erfolgreich gegen die Aberkennung seines Flüchtlingsstatus geklagt. „Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat ist rückläufig. Darüber dürfen wir uns nicht wundern“, so Ex-Staatsanwalt Ralph Knispel.Gefährliche Körperverletzung, schwere räuberische Erpressung, 78 Prozent Rückfallrisiko – und trotzdem: Ein Gericht hat geurteilt, dass dem Intensivtäter Ahmad J., auch als „Knast-Casanova“ bekannt, der Flüchtlingsstatus zu Unrecht aberkannt wurde.Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Fall des 19-jährigen Ahmad J. kassiert. Das Bamf hatte dem Intensivtäter die Flüchtlingseigenschaft entzogen – zu Unrecht, wie das Gericht in Schleswig nun entschied. Das Urteil liegt der „Bild“-Zeitung vor.Im Juli 2023 wurde gegen den Iraker demnach zunächst eine dreijährige Jugendstrafe verhängt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer räuberischer Erpressung. Daraufhin habe das Bamf seinen Flüchtlingsstatus widerrufen. Ein kriminalprognostisches Gutachten hatte das Risiko weiterer Straftaten auf 78 Prozent geschätzt, so „Bild“.Keine Wiederholungsgefahr laut GerichtEin weiteres Gutachten bescheinigte J. aber eine verbesserte Impulskontrolle. Auch das Gericht in Schleswig sieht jetzt eine positive Entwicklung des 19-Jährigen gegeben – und damit keine konkrete Wiederholungsgefahr. „Hier in dem Fall war die Voraussetzung (für den Entzug des Flüchtlingsstatus, d. R.), dass eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verhängt worden ist, wegen eines Verbrechens oder einer schweren Straftat. Diese Voraussetzung war erfüllt. Darüber hinaus muss aber eben noch für die Zukunft gesehen eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehen. Und genau diesen Aspekt hat das Gericht verneint auf Grundlage der mündlichen Verhandlungen“, sagte Freya Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig, gegenüber WELT TV.Ralph Knispel, ehemaliger Staatsanwalt, kritisiert im Gespräch mit WELT TV die Entscheidung des Gerichts in Schleswig. „Wenn man schon einen Ermessensspielraum hat, dann muss man ihn auch ausschöpfen. Und zwar auch gegebenenfalls zulasten eines Straffälligen.“ Ob das in dem Fall geschehen sei, zweifle er an. Grundsätzlich sei ein gewisser Ermessensspielraum „natürlich sinnvoll“. Er müsse aber auch im Sinne des Gesetzes ausgeübt werden. Lesen Sie auchKnispel betont die Gefahrenprognose in dem Fall: „Deutlich über 50 Prozent – und dann geht man davon aus, dass weitere Straftaten folgen, und so wird es auch sein.“ Daher spreche er sich für Härte und Konsequenz aus – „zum Schutze aller Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben“.Ahmad J. als „Knast-Casanova“ bekanntFür bundesweites Aufsehen sorgte der Fall bereits Ende 2024, als bekannt wurde, dass Ahmad J. mit einer Psychologin und einer Abteilungsleiterin der Jugendanstalt Schleswig ein Verhältnis hatte.Wie aus dem Schleswiger Urteil hervorgeht, soll sich Ahmad J. – von der „Bild“ „Knast-Casanova“ genannt – mittlerweile in einer Beziehung befinden. Bei seiner Partnerin soll es sich um die frühere Abteilungsleiterin der Jugendanstalt handeln.Lesen Sie auchBereits 2025 war, im Rahmen von Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig, die Anstaltsleiterin vorübergehend versetzt worden. Die Kieler Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die beiden Frauen wegen ihres Verhältnisses zu einem Häftling der Jugendanstalt. „Die Mitarbeiterinnen sind verdächtig, durch gewährte Vorteile für den beschuldigten Gefangenen ihre Dienstpflichten verletzt zu haben“, sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Henning Hadeler im November 2024. Mittlerweile wurden sie zu Bewährungsstrafen verurteilt. Auch Ahmad J., der inzwischen in Niedersachsen lebt, muss sich weiter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ihm Bestechung vor. Wie das „Flensburger Tageblatt“ damals berichtete, handelt es sich bei den Beschuldigten um eine Abteilungsleiterin und die Anstaltspsychologin. Demnach hätten die Frauen nicht von der Beziehung der jeweils anderen Frau zum Häftling gewusst. jho mit dpa