PfadnavigationHomePanoramaGrausame TragödieSie ließen ihr Baby qualvoll verhungern – Gericht verurteilt Eltern zu lebenslanger HaftStand: 11:44 UhrLesedauer: 4 MinutenDas Landgericht in Itzehoe (Schleswig-Holstein)Quelle: Markus Scholz/dpaDas Urteil lautet Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen: In Itzehoe wurde ein Elternpaar verurteilt, weil es sein Kind verhungern ließ. Dass das Mädchen Gewicht verlor, wollen die Eltern nach Angaben der Mutter erst zwei Wochen vor dessen Tod bemerkt haben.Die Eltern eines in Brunsbüttel verhungerten vier Monate alten Babys müssen wegen Mordes in Haft. Das Landgericht Itzehoe verurteilte sie wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslangen Freiheitsstrafen.Der Fall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Am Nachmittag des 26. September 2025 eilten Polizei und Rettungsdienst nach einem Notruf zur Wohnung der jungen Eltern (beide 24) in Brunsbüttel. Ein Notarzt konnte nichts mehr für den völlig abgemagerten Säugling tun, das Mädchen war tot. Nach dem Ergebnis der Obduktion des nur rund ein Kilo schweren Babys starb es durch Verhungern. Zu der Familie gehören auch Zwillinge, die damals drei Jahre alt waren.Einen Tag später wurden die Mutter und ihr Lebensgefährte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen.Vater machte Erinnerungslücken und Überforderung geltendAls Mordmerkmal nannte Staatsanwältin Maxi Wantzen im Prozess beim Verlesen der Anklageschrift Grausamkeit. „Grausam deswegen, weil wir davon ausgehen, dass der Säugling qualvoll verhungert ist.“ So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überleben werde. Zudem sei es aus Sicht der Staatsanwaltschaft bei der Tat zu einer schweren Misshandlung durch Schutzbefohlene gekommen.Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Eltern wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordertLesen Sie auchDer Verteidiger des angeklagten Vaters beantragte fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, die Verteidigerin der angeklagten Mutter viereinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung.Verteidiger Rolf Becker verlas am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung des angeklagten Vaters. Darin sprach er über Erinnerungslücken, Überforderung und die schwierige Lebenssituation des 24-Jährigen.Lesen Sie auch„Ich habe Schwierigkeiten, mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht“, trug Becker im Namen des Angeklagten vor. So kümmerte sich vor allem die Mutter um die Säuglinge und der Vater um die dreijährigen Zwillinge. Dies sei für ihn extrem anstrengend gewesen. Zudem habe es entgegen den Versprechungen seiner Mutter kaum Unterstützung von ihr gegeben.Ein ständiger Arbeitgeberwechsel habe ihn komplett aus der Bahn geworfen. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der 24-Jährige dann selbst. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Es fehle ihm an Zeitgefühl.Mutter sah nach eigener Aussage eine altergerechte EntwicklungAuch die Mutter des toten Säuglings äußerte sich über eine von ihrer Verteidigerin verlesene Erklärung. Für sie sei es ungewohnt gewesen, das Neugeborene zu stillen, da die Zwillinge wegen ihrer Frühgeburt zunächst über eine Sonde ernährt worden waren. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt.Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich etwa durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt. Selbst auf Erinnerungen der Kinderarztpraxis hätten sie nicht reagiert.Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich etwa durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt. Selbst auf Erinnerungen der Kinderarztpraxis hätten sie nicht reagiert.Auch gegen das Jugendamt wurde ermitteltMitarbeiter des Jugendamts seien erstmals im September 2024 bei der Familie gewesen, lange vor der Geburt des Kindes. Sie hätten die Wohnung begutachteten, mit den Eltern gesprochen und die Verhältnisse für angemessen gehalten, berichtete der Vater.Beim zweiten Besuch im Juni 2025 sei es ähnlich gelaufen. Die Verteidigerin der Mutter schilderte, dass die Eltern das Jugendamt um eine Liste mit Hilfsangeboten gebeten hätten. „Wir hätten uns mehr um Hilfe bemühen sollen“, hieß es in der Einlassung der Mutter.Die Staatsanwaltschaft führte in der Sache anfangs auch noch drei Nebenverfahren, die sie aber einstelle. Zuvor war unter anderem gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamts zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow damals.Die beiden anderen Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall habe ein örtliches Näheverhältnis zu den Eltern und den Kindern bestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Es hätten sich aber keine Hinweise darauf ergeben, dass die Kinder in dieser Zeit versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen aufwiesen. In einem dritten Verfahren sei einem Beschuldigten nicht nachgewiesen worden, „dass er um den Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes des später verstorbenen Kindes wusste“.dpa/rct/krott
Brunsbüttel: Sie ließen ihr Baby qualvoll verhungern – Gericht verurteilt Eltern zu lebenslanger Haft - WELT
Das Urteil lautet Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen: In Itzehoe wurde ein Elternpaar verurteilt, weil es sein Kind verhungern ließ. Dass das Mädchen Gewicht verlor, wollen die Eltern nach Angaben der Mutter erst zwei Wochen vor dessen Tod bemerkt haben.







