PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsBesser im Auto bleibenTipp: Aussteigen im StauStand: 14:27 UhrAuch bei komplettem Stillstand ist das Aussteigen auf der Autobahn nicht erlaubtQuelle: SP-XIm Stau auf der Autobahn mal kurz die Beine vertreten? Eigentlich verboten – tut man es doch, sollte man mindestens eine Regel beherzigen. SP-X/Köln. Wenn im Stau längere Zeit nichts mehr geht, lockt eine kurze Pause außerhalb des Autos. Erlaubt ist das Aussteigen grundsätzlich jedoch nur in Notfällen, etwa um eine Unfallstelle abzusichern. Wer das Fahrzeug ohne zwingenden Grund verlässt, riskiert ein Bußgeld.
Bei langem Stillstand zeigen sich Polizei und Ordnungsbehörden zwar häufig tolerant, so der Automobilclub ACV. Trotzdem sollten Insassen in unmittelbarer Nähe bleiben, denn der Verkehr kann jederzeit wieder anlaufen. Türen sind zudem vorsichtig zu öffnen: Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden, und zwischen den Fahrzeugen können trotz Verbots Motorräder unterwegs sein.
Auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen einer Autobahn darf man das Fahrzeug grundsätzlich nicht ohne zwingenden Grund verlassen. Zu letzteren zählen medizinische Notfälle oder das Absichern einer Unfallstelle. Auch wenn Polizei, Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte dazu auffordern, ist das Aussteigen erlaubt.







