Vor gut einem Jahr hatte ein heute 21-jähriger Mann Reisende im ICE mit einer Axt angegriffen. Nun entschied das Landgericht Regensburg, dass er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik bleiben muss – es bestehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Aufgrund einer Erkrankung sei er jedoch schuldunfähig, erklärte die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung. Es handle sich um keine politisch oder religiös motivierte Tat, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht legte dem Täter unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte es den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.