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Weiterbildung: Was für Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub wichtig ist Nur die wenigsten Angestellten nehmen Bildungsurlaub. Dabei ermöglicht er berufliche und private Weiterentwicklung. Auch steuerlich können ihn Arbeitnehmer unter Umständen geltend machen.

Urlaubsnotizen im Kalender: In den meisten Bundesländern gibt es bis zu fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr. Foto: Katharina Kausche/dpaDüsseldorf. Am 1. Januar 2027 tritt in Sachsen das „Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit“ in Kraft. Ab dann können Bürgerinnen und Bürger bereits in 15 Bundesländern Bildungsurlaub nehmen. Einzig in Bayern wird dies weiterhin nicht möglich sein.Nur wenige Angestellte machen ihren Anspruch allerdings bisher geltend. Im Jahr 2024 waren es beispielsweise in Schleswig-Holstein lediglich 0,63 Prozent der Berechtigten. 2023 lag diese Quote in Hessen bei 0,68 Prozent. Im selben Jahr machten in Niedersachsen 1,45 Prozent der Berechtigten Bildungsurlaub. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter den zuständigen Ministerien und Verwaltungen.Warum nehmen nur so wenige Menschen Bildungsurlaub? Welche Angebote fallen eigentlich darunter? Und inwiefern unterscheidet sich Bildungsurlaub in den Bundesländern? Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.Was ist Bildungsurlaub?Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung: Weil die gesetzliche Regelung zur Weiterbildungszeit Ländersache ist, unterscheidet sich die jeweilige Bezeichnung je nach Bundesland. Und auch inhaltlich gibt es regionale Abweichungen. Allerdings gleichen sich die verschiedenen Ländergesetze im Kerngedanken. Jan Krüger, Abteilungsleiter für Bildungspolitik und Bildungsarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sagt: „Beim Bildungsurlaub erhalten Beschäftigte arbeitsfreie Tage für Bildungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, und die Tage können zusätzlich zum regulären Urlaub genommen werden.“Welche Vorteile bringt ein Bildungsurlaub?Laut Lara Körber, Mitgründerin der Onlineplattform „Bildungsurlauber“, profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch -geber vom Bildungsurlaub. Für Arbeitnehmer sieht Körber die Vorteile vor allem in der Angebotsvielfalt: „Beschäftigte können sich gezielt nach ihren individuellen Bedürfnissen weiterbilden – fachlich, persönlich oder gesundheitlich.“ Dadurch würden wiederum auch die Unternehmen profitieren. Demnach seien die Vorteile des Bildungsurlaubs ein wichtiger Baustein, um Beschäftigte langfristig gesund, zufrieden und arbeitsfähig zu halten.Welche regionalen Unterschiede gibt es?In fast allen Bundesländern gelten die gleichen Grundregeln. Beschäftigte haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, Teilzeitkräfte anteilig. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Die Weiterbildung darf in der Regel bundesweit oder im Ausland erfolgen. Neben Arbeitnehmern und Auszubildenden sind je nach Bundesland weitere Gruppen anspruchsberechtigt, etwa Landesbeamte, Heimarbeiter oder Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen. In Bremen haben auch Mini-Jobber Anspruch auf Bildungsurlaub.Einige Länder weichen stärker von diesen Regeln ab. In Baden-Württemberg besteht der Anspruch erst nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit. Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschulen des Landes haben nur Anspruch auf fünf Tage über die gesamte Ausbildungszeit. In Nordrhein-Westfalen darf der Urlaub maximal 500 Kilometer von der Landesgrenze entfernt stattfinden. In Sachsen besteht der Anspruch, auch für Beamte und Dual-Studenten, erst ab dem 1. Januar 2027 und nur auf drei Tage pro Jahr.Der wichtigste Unterschied zwischen den Ländern ist die Frist, bis zu der Bürgerinnen und Bürger den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen müssen: