Die Steuererklärung ist für viele jedes Jahr eine nervige Aufgabe. Doch der Aufwand lohnt sich finanziell: Fast 87 Prozent der Menschen, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück ‒ im Schnitt sogar 1172 Euro. Ein Steuerprogramm oder eine Steuer-App können die Abgabe erleichtern. Immer mehr Menschen in Deutschland greifen auf diese Möglichkeit zurück: Die letzte Steuererklärung haben 58 Prozent online abgegeben. Am beliebtesten ist die Steuererklärung mithilfe einer meist kostenpflichtigen Software für Computer oder Laptop, was 26 Prozent gemacht haben, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt. 23 Prozent nutzen die Elster-Software des Finanzamts, fast jeder Zehnte eine Smartphone-App.Wann ist 2026 die Abgabefrist für die Steuererklärung?Wer die Steuererklärung für 2025 selbst macht und auf die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2026 an das Finanzamt übermitteln.Wer hat mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung?Wer sich durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2025 länger Zeit – bis zum 1. März 2027. Eigentlicher Termin ist der 28. Februar 2027, aber da dies ein Sonntag ist, gilt der Montag danach als Stichtag.Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Zum Beispiel kann dann die Steuererklärung für 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingereicht werden.Wer muss eine Steuererklärung abgeben?Pflicht ist eine Steuererklärung in folgenden Fällen:für Selbständige oder Gewerbetreibende,bei zusätzlichen Einkünften über den Arbeitslohn hinaus von mehr als 410 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Renten,mit Steuerklasse 6 für den Zweitjob,für Ehe- oder Lebenspartner, deren Arbeitslohn nach der Steuerklasse 5 besteuert wurde,beim Erhalt steuerfreier Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr, zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I,wenn die steuerpflichtigen Einkünfte in der Rente den Grundfreibetrag übersteigen.Wie kann ich meine Steuererklärung digital machen?Programme und Apps bieten eine einfache Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Meist wird man durch Fragen und verständliche Hinweise durch die Steuererklärung geleitet. Aber: „So gut Steuerprogramme sind, lassen sich steuerliche Fragen zu veränderten Lebensverhältnissen präziser von Experten beantworten“, sagt Jana Bauer, die Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfeverein. Diese bieten Beratung bei bestimmten Steueranliegen und dem Erstellen der Steuererklärung. Wer jedoch allein lebt und ein Einkommen ohne Nebeneinkünfte hat, kann seine Steuererklärung auch selbst digital einreichen. Bei einem Studium im Ausland, einer Heirat, Familienzuwachs oder Vermietung einer Immobilie kann es laut Bauer jedoch sinnvoll sein, einen Experten einzubeziehen.Welche Möglichkeiten gibt es für eine digitale Steuererklärung?Die meisten Steuerprogramme müssen jedes Jahr neu gekauft werden, da sich das Steuerrecht regelmäßig ändert. Die Kosten für die Anwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.Kostenlos kann die Steuererklärung online über Elster erstellt werden, das Steuerportal der Finanzverwaltung. Diesen Sommer gibt es zudem ein neues Angebot: Über die App „MeinElster+“ kann ein Teil der Steuerpflichtigen von Juli 2026 an eine vom Finanz­amt voraus­gefüllte Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuer­bescheid erhalten.Eine Möglichkeit ist Wiso Steuer, das fast alle Fälle der Einkommensteuererklärung abdeckt. Nutzer wählen zwischen Lizenzcode für den Computer, Onlinetool im Browser oder Smartphone-App. Banking-Daten lassen sich per Schnittstelle einlesen, Belege per App scannen. Eine integrierte KI beantwortet Steuerfragen. Die reguläre Lizenz kostet 45,99 Euro für fünf Erklärungen pro Jahr, im Abo 35,99 Euro.Check24 Steuer ist kostenlos und für alle Steuerfälle nutzbar. Auch hier können Fragen an die integrierte KI-Assistenz gestellt werden. Die App ist nicht eigenständig, sondern Teil der bestehenden App des Vergleichsportals. Man kann aber auch die Version im Browser am Computer nutzen. Laut dem Anbieter ist das Programm kostenlos, da man sich erhofft, dass Nutzer auch später auf andere Vergleiche von Check24 zurückgreifen. Stiftung Warentest kürte Check24 Steuer zum Testsieger unter den Steuerprogrammen.Kann ich meine Steuererklärung mit dem Smartphone einreichen?Bei einfachen Steuerfällen kann das Smartphone für die Steuererklärung ausreichen, die Apps machen es möglich. Carsten Nicklaus, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbands, hält das Angebot für eine gute Sache. „Die meisten Daten hat das Finanzamt ja schon, da macht es Sinn, es den Bürgern so einfach wie möglich zu machen.“ Er warnt aber, bei den Apps laufe man schneller Gefahr, Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu übersehen. Je komplizierter der Fall, umso eher lohnen sich die Desktop-Anwendungen.Wie Sie häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden„Viele vergessen die Fahrtkosten zur Arbeit, die Homeoffice-Pauschale oder die Nebenkostenabrechnung als Mieter“, sagt Bauer. Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Radfahrer, ÖPNV-Nutzer und Fußgänger. Jeder Kilometer der einfachen Strecke senkt das zu versteuernde Einkommen um 30 Cent. Mit dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 38 Cent.Ein Arbeitszimmer lässt sich nur absetzen, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, das trifft eher auf Freiberufler als auf Angestellte zu. Nutzen können Arbeitnehmer aber auf jeden Fall die Homeoffice-Pauschale. Angesetzt werden können sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr. Auch Arbeitsmittel, wie Bürostuhl und Schreibtisch, können teilweise abgesetzt werden.Fortbildungen zur beruflichen Umorientierung und beruflich notwendige Sprachkurse gehören ebenfalls in die Steuererklärung. „Das Finanzamt setzt automatisch 1230 Euro Werbungskosten an. Wer mehr an Werbungskosten absetzen will, muss diese Grenze überschreiten“, sagt Bauer vom Lohnsteuerhilfeverein.Als außergewöhnliche Belastungen zählen medizinisch notwendige Ausgaben: Brille, Kur, Zuzahlungen für Physiotherapie oder Arztbehandlung. „Es greift eine zumutbare Belastungsgrenze, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet“, erklärt Bauer.Als Sonderausgaben zählen Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten wie Hort oder Schulgeld.Warum sollte man seinen Steuerbescheid prüfen?„Bei Abweichungen im Steuerbescheid lohnt es sich, Einspruch innerhalb eines Monats einzulegen“, rät Bauer. Ratsam sei es, die Zahlen Schritt für Schritt durchzugehen. Mit Steuerprogrammen und -Apps ist das bereits teilweise möglich. Beim Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater kann man Hilfe erhalten, auch beim Einspruch einlegen und einer möglichen Klage.Der Stand der Steuererklärung und der Steuerbescheid lassen sich heute digital einsehen. Möglich ist das im Elster-Konto oder in der gewählten Steuersoftware. Manche Programme weisen auf Fehler hin. Auch den Einspruch kann man heute digital erheben.