Die Polizei verliert fast jeden dritten Intensivtäter aus dem Asylbereich innert weniger Monate aus den AugenUm die Probleme mit Dauer-Delinquenten aus nordafrikanischen Ländern in den Griff zu bekommen, hat der Bund ein Pilotprojekt gestartet. Nun zeigt sich: Der Kantönligeist stellt eine Hürde dar.18.07.2026, 05.28 Uhr5 LeseminutenAusschaffungsgefängnis in Zürich: Wird die Administrativhaft während des Strafvollzugs nicht bereits vorbereitet, können Delinquenten abtauchen.KeystoneAn einem heissen Sommertag beobachtet Adil Kerras*, wie eine Frau ihren Kinderwagen über die Treppe ins Haus bringen will. Er eilt herbei und hilft ihr. Doch dann schnappt er sich unbemerkt und blitzschnell das Portemonnaie, das sich in der am Kinderwagen hängenden Handtasche befindet. Er verabschiedet sich freundlich und checkt sogleich die Beute: etwa 200 Franken, Ausweise und Coop-Marken. Die Marken lässt er liegen, mit dem Rest haut er ab.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch Kerras wird geschnappt. Bald stellt sich heraus: Er hat die Musterbiografie eines notorischen Kleinkriminellen: Nach der Ablehnung seines Asylgesuchs rutscht er in die Drogensucht ab. Um den Stoff zu finanzieren, begeht er systematisch Straftaten, über zwei Dutzend Delikte in einem Jahr. Kerras klaut diverse Portemonnaies, ein Fahrrad, mehrere Fotoapparate, Handys, Bargeld. Er beschimpft Beamte und bedroht Opfer. So geht es aus den Akten der Strafverfolgungsbehörden in dem Fall hervor, über den die NZZ vor zwei Jahren berichtet hat.Manchmal vergehen zwischen der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam und der nächsten Tat nur wenige Stunden. Adil Kerras ist das, was in Polizeikreisen Intensivtäter genannt wird. Überproportional viele dieser Personen, die innert kurzer Zeit eine grosse Anzahl von Straftaten begehen, stammen dabei aus dem Asylbereich. Das zeigt nicht nur die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), auch Strafverfolgungsbehörden aus vielen Teilen der Schweiz weisen seit Jahren darauf hin.Nur wenige werden rasch ausgewiesenIm Frühling vor einem Jahr setzten Bund und Kantone eine von den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) initiierte Task-Force ein. Rund 90 Intensivtäter aus allen Asylregionen der Schweiz wurden in ein Case Management aufgenommen, mit dem Ziel, sie konsequent zu inhaftieren und ihre Wegweisungen voranzutreiben. Das Modell wird von Fachleuten aus dem Polizei- und dem Migrationsbereich schon seit längerer Zeit forciert. In Bern gibt es beispielsweise seit Jahren ein Case Management: Dabei arbeiten unterschiedliche Stellen wie Sozialhilfe, Polizei oder Migrationsämter eng zusammen.Mit ihrem Pilotprojekt will die Task-Force dieses Modell für die ganze Schweiz testen. Jetzt zeigt ein erster Zwischenbericht, dass es auf dem Weg zu einer raschen Wegweisung verschiedene Schwachstellen gibt. So konnten in den ersten sechs Monaten von den insgesamt 87 Personen, die ins Case Management aufgenommen wurden, erst acht aus der Schweiz ausgewiesen werden. Fast ein Drittel der Intensivtäter (28 Personen) haben die Polizeibehörden aus dem Blick verloren.Diese Personen sind in den ersten sechs Monaten nach Beginn des Pilotprojektes abgetaucht. Ob sie sich noch in der Schweiz befinden, ist nicht bekannt. Dass sich ein derart grosser Anteil von Intensivtätern der Kontrolle entziehen kann, deutet auf gravierende Lücken hin. Einen eindeutigen Grund gibt der Bericht nicht an, nennt aber unter anderem Koordinationsprobleme: Schwierig werde es beispielsweise, «wenn sich eine Person in einem Kanton in Haft befindet, aber ein anderer Kanton für den Wegweisungsvollzug zuständig ist».Koordination während des Strafvollzugs ist entscheidendOft fehlt es nur an Kleinigkeiten: Personen aus dem Case Management werden zwar im zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) markiert. So können abgetauchte Täter theoretisch rasch wieder ins Setting aufgenommen werden, falls sie den Behörden später irgendwo in der Schweiz wieder auffallen. Doch der entsprechende Code sei im Zemis nur schwer auffindbar und könne deshalb von Mitarbeitenden, die mit dem System nicht bis in alle Verästelungen vertraut sind, leicht übersehen werden.Der Bericht zeigt, dass die Effizienz schon mit der Behebung solcher kleiner Mängel gesteigert werden könnte. So auch bei Tätern, die von einem anderen europäischen Staat im Schengener Informationssystem (SIS) zur Verhaftung ausgeschrieben werden. Die Schweizer Behörden dürfen diese Informationen aus juristischen Gründen oft nicht nutzen, um eine Administrativhaft anzuordnen. Eine unnötige Einschränkung, die jetzt behoben werden soll.Ähnliches gilt auch für den Umgang mit jenen 51 Intensivtätern in der Schweiz, die das SEM und die Strafverfolgungsbehörden noch auf dem Radar haben: Die gesetzlichen Voraussetzungen für schnelles Handeln sind hier grundsätzlich vorhanden, entscheidend ist aber der Vollzug im konkreten Fall. Zentral sei die frühzeitige Koordination zwischen Strafvollzugs-, Polizei- und Migrationsbehörden – eine Praxis, die sich noch nicht überall etabliert hat.So sassen ein halbes Jahr nach Versuchsbeginn 33 Personen noch immer im Strafvollzug. Sechs weitere Personen befanden sich bereits in Administrativhaft – also in der Haft während der Vorbereitung des Wegweisungsvollzugs. Heikel ist vor allem diese Schnittstelle zwischen den beiden Haftformen: Wird die Administrativhaft während des Strafvollzugs nicht bereits vorbereitet, ist der nahtlose Übergang gefährdet – und die Delinquenten können abtauchen. Die hohe Anzahl an gemeldeten Personen aus dem Strafvollzug deute hier auf einen Optimierungsbedarf hin, heisst es im Bericht.Asylverfahren wird zum Zeitgewinn missbrauchtAuch wenn sich die Delinquenten schliesslich in Administrativhaft befinden, sind noch nicht alle Hürden geschafft: So sei die Papierbeschaffung aufwendig und nehme viel Zeit in Anspruch, auch wenn es in diesem Bereich Verbesserungen gebe. Besonders bei unfreiwilligen Rückführungen oder falschen Angaben zur Identität sei der Handlungsspielraum stark eingeschränkt, da die Behörden auf die Mitwirkung der Herkunftsstaaten angewiesen sind.Der Bericht zeigt erneut, dass Intensivtäter das Asylsystem systematisch ausnutzen. Der mit Abstand grösste Teil der von den Kantonen für das Projekt gemeldeten Personen stammt aus Algerien, Marokko und Tunesien. Bei Asylsuchenden aus diesen Ländern liegt die Schutzquote jedoch nur bei rund einem Prozent. Die Auswertung deute «auf eine missbräuchliche Verwendung des Asylsystems» hin, heisst es in dem Bericht wörtlich. Diese Täter schinden mit dem Asylverfahren somit vor allem Zeit, um den Aufenthalt im Land zu verlängern.In verschiedenen Bereichen sind inzwischen Verbesserungen aufgegleist. Das gilt auch für den Missbrauch des Asylsystems durch Kriminelle. Der Bund prüft derzeit ein Zuständigkeitsverfahren, das dem eigentlichen Asylverfahren vorgelagert werden soll. Fälle ohne Aussicht auf Schutzgewährung könnten so direkt ins Ausländerrecht verschoben werden. Dort könnte ein Aufenthaltsrecht ohne Klärung von komplexen asylrechtlichen Fragen rasch abgelehnt werden.Wie viel diese Änderung wirklich bringt, ist offen – auch das zeigt der Zwischenbericht zu den Intensivtätern. Es gibt nicht das eine einzige Instrument, das alle Probleme löst. In der kleinräumig strukturierten Schweiz sind es letztlich das funktionierende Zusammenspiel von Behörden und das Ineinandergreifen der Massnahmen, die über die Effizienz des Systems entscheiden.* Name geändert.Passend zum Artikel