Dem Beschuldigten werde unter anderem vorgeworfen, »unter Außerachtlassung seiner beruflichen Sorgfaltspflichten verkannt zu haben, dass das Gebäude akut einsturzgefährdet war«, heißt es. Der Mann habe es unterlassen, ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Einsturzes zu ergreifen und auf eine Einstellung des Hotelbetriebs hinzuwirken.Statiker hätte laut Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf erkennen müssenDer Staatsanwaltschaft zufolge bestreitet der Beschuldigte den Vorwurf. Für ihn als Statiker für das Fachgebiet Tragwerksstatik, der sich üblicherweise mit neu errichteten Bauwerken beschäftigt, sei der Einsturz nicht vorhersehbar gewesen. Darauf habe er seine Auftraggeber hingewiesen. Die Anklagebehörde ist hingegen der Auffassung, dass er hätte erkennen müssen, dass ein Einsturz drohe und akuter Handlungsbedarf bestehe.
Einem Gutachten zufolge war das Gebäude wegen Materialversagens eingestürzt. Wegen einer Aufstockung in den Achtzigerjahren sei es zu einer Überlastung der Altbausubstanz gekommen. Zuvor hatten sich erkennbare Risse gebildet, der Hotelbetreiber beauftragte den Statiker mit der Prüfung der Rissbildung.









