Es beginnt meistens mit einem Geräusch im Rollladenkasten. Ein Kratzen, ein Brummen, dann fliegt das erste Tier über den Balkon in Richtung Frühstückstisch.Was im Mai noch walnussgroß war, ist im Juli ein Volk mit mehreren tausend Tieren. Bei den Berliner Bezirksämtern und beim Hymenopterendienst des NABU häufen sich in diesen Wochen die Anrufe.Und mit ihnen ein Reflex, der teuer werden kann: Spraydose, Gartenschlauch, Bauschaum.
Nur eine Wespenart dürfen Sie einfach entfernen
Die Rechtslage ist eindeutiger, als die meisten Mieter und Hauseigentümer ahnen. Hummeln, Wildbienen und Hornissen fallen unter den besonderen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie dürfen nicht gefangen, nicht getötet, ihre Nester nicht zerstört werden.Für die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) braucht es laut Serviceportal des Landes Berlin keine Befreiung. Alle anderen Arten sind Behördensache.Wer trotzdem selbst zur Dose greift, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes reicht bis 50.000 Euro – in der Praxis liegen die Beträge in Berlin deutlich darunter, teuer wird es trotzdem.
Eine Wespe schaut aus einem Wespennest, das an einem Balkon einer Wohnung an der Holzverkleidung des Daches hängt.






