Quelle: dpa Baden-Württemberg
17. Juli 2026, 4:00 Uhr
Ab dem neuen Schuljahr müssen Erstklässler auf Wunsch der Eltern mindestens acht Stunden pro Tag betreut werden - auch wenn der Unterricht früher endet. (Symbolbild)
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Für kleine Kinder ab einem Jahr gilt schon seit vielen Jahren: Wollen die Eltern einen Betreuungsplatz haben, dann muss das Kind auch einen bekommen. Seit 2013 gibt es einen entsprechenden Rechtsanspruch, den Eltern seither auch einklagen können.






