Die anhaltende Trockenheit macht Sachsen-Anhalt weiter zu schaffen. Weil viele Flüsse, Bäche und Seen nur noch wenig Wasser führen, greifen zahlreiche Landkreise zu drastischen Maßnahmen. Ziel ist es, die ohnehin belasteten Gewässer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.
Wo gelten bereits Verbote?
Zu den Landkreisen, die bereits Wasserentnahmeverbote oder weitreichende Einschränkungen erlassen haben, gehören unter anderem der Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, das Jerichower Land, der Landkreis Stendal sowie der Altmarkkreis Salzwedel. Je nach Allgemeinverfügung unterscheiden sich die Regelungen zwar im Detail, das Grundprinzip ist jedoch gleich: Wasser darf nicht mehr aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen abgepumpt oder entnommen werden.
In einigen Kreisen gelten zusätzlich zeitliche Beschränkungen für die Bewässerung mit Brunnenwasser. So ist etwa das Gießen von Grünflächen oder Gärten mit Brunnen- oder teilweise auch Trinkwasser während der heißen Mittags- und Nachmittagsstunden untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Viele Gartenbesitzer fragen sich, was genau verboten ist. Die Allgemeinverfügungen beziehen sich in erster Linie auf die Entnahme von Wasser aus natürlichen Gewässern – etwa mit Pumpen oder Schläuchen aus Flüssen, Bächen oder Seen. Leitungswasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist von den Verboten in der Regel nicht betroffen. Je nach Landkreis kann allerdings auch die Nutzung privater Gartenbrunnen zeitlich eingeschränkt sein. Welche Regeln gelten, legen die jeweiligen Landkreise fest.












