PfadnavigationHomeRegionalesHamburgÜberfallHaupttäter war der Gärtner – Trio nach versuchtem Mord an 80-Jährigem zu hohen Strafen verurteiltStand: 09:20 UhrLesedauer: 2 MinutenDer Tag der Urteilsverkündung. Die drei Angeklagten verdeckten ihre Gesichter mit Aktenordnern und anderen Papierstücken.Quelle: Marcus Brandt/dpaDer Überfall auf einen 80-jährigen Hamburger erschüttert selbst erfahrene Strafjuristen. Ein Gärtner missbraucht das Vertrauen seines Auftraggebers, der Mann entkommt nur knapp dem Tod – nun setzt das Gericht ein deutliches Zeichen.Das Landgericht Hamburg hat drei Männer wegen eines brutalen Überfalls auf einen Senior in Hamburg-Eißendorf zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten hätten sich des versuchten Mordes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann bei der Urteilsverkündung.Der Hauptangeklagte, ein 45 Jahre alter Mann, erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Gegen einen 25-Jährigen verhängte die Kammer eine Strafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Sein ebenfalls 25 Jahre alter Mitangeklagter muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass der Hauptangeklagte das Vertrauen seines Opfers missbrauchte. Der Mann arbeitete als Gärtner für den zur Tatzeit 80 Jahre alten Senior und war diesem deshalb bekannt. Als der Rentner ihm am Morgen des 30. August 2025 die Haustür seines Hauses öffnete, schlugen die Täter nach Überzeugung des Gerichts zu.80-Jähriger erlitt zahlreiche Verletzungen Sie versetzten dem Mann unvermittelt einen Schlag ins Gesicht, zogen ihm einen Jutebeutel über den Kopf und forderten Bargeld. Der Senior, der auf einen Rollator angewiesen war, übergab den Angreifern schließlich 1800 Euro. Nach Auffassung der Richter beließen es die Täter jedoch nicht bei dem Raub. Stattdessen setzten sie ihre Gewalt gegen den Mann fort.Nach den Feststellungen der Kammer versuchten die Angeklagten anschließend, ihr Opfer mit einer aus einem Stromkabel gefertigten Schlinge aufzuhängen. Dass der Versuch scheiterte, lag nach Einschätzung des Gerichts an der Gegenwehr des Seniors sowie an Geräuschen im Haus, die die Täter offenbar beunruhigten. Schließlich ließen sie von dem Mann ab und flüchteten.Der damals 80-Jährige erlitt bei dem Angriff zahlreiche Verletzungen. Laut Gericht zog er sich Hämatome, Prellungen und Würgemale zu. Das Verfahren hatte in Hamburg für Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Tat gegen einen alten und körperlich eingeschränkten Menschen gerichtet war und das Gericht von einer erheblichen Gewaltbereitschaft der Täter ausging.lno/juve