Weil Künstliche Intelligenz zu ihrer Kündigung durch Meta Platforms geführt haben soll, ziehen 26 Personen in den USA gegen den Konzern vor Gericht. Dieser stellt die Vorwürfe in Abrede. Die endgültige Klärung wird geheim bleiben: Meta zwingt seine (ehemaligen) Angestellten in jeweils einzelne, nicht-öffentliche Schiedsgerichtsverfahren.

Dennoch beginnt der Rechtsstreit vor Gericht. Die 26 Kläger haben bei einem US-Bundesbezirksgericht jeweils eine Einstweilige Verfügung beantragt: Sie soll die Arbeitsplätze und die damit verbundenen Ansprüche vorläufig sichern, bis das Schiedsgerichtsverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter abgeschlossen ist.

Hintergrund ist die Massenkündigung durch Meta Platforms vom 20. Mai. Damals wurden zehn Prozent der Belegschaft auf die Straße gesetzt, darunter auch die 26 Kläger. An den Grundsätzen dieser Kündigungswelle rütteln sie nicht. Allerdings habe Meta in ihren Fällen geltendes Arbeitsrecht verletzt, indem es Schutzbestimmungen für Mitarbeiter mit bestimmten Behinderungen oder besonderen Formen des Krankenstandes missachtete.

Sture KI-Rangliste

Meta habe mehrere interne Künstliche Intelligenzen eingesetzt, um eine Rangliste aller Mitarbeiter zu erstellen. Diese Liste sei dann Grundlage der Entscheidung, wer (nicht) behalten werde, gewesen. Einfluss hatten laut Klage der Verbrauch von KI-Tokens durch den jeweiligen Mitarbeiter, die Überwachung seiner Tastatur und anderer Aktivitäten, die von den Mitarbeitern selbst trainierten „second brain”-Agenten, der konzerninterne Chatbot Metamate sowie andere Reihungs-Algorithmen.