Weil er eine Schülerin zu einer intimen Beziehung drängte, verliert der stellvertretende Schulleiter eines Kieler Gymnasiums seinen Beamtenstatus. Das hat ein Gericht nun entschieden.Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 53-Jährige mit der Minderjährigen über ein Jahr lang immer wieder intim wurde, teilte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit. Laut Gericht kam es zu einer Vielzahl sexueller Handlungen, einschließlich regelmäßigem Geschlechtsverkehr. Zu Beginn der Beziehung war das Mädchen demnach 16 Jahre alt.
Beamte stehen ihren Dienstherren gegenüber in einem besonderen Rechtsverhältnis, aus dem sogenannte Wohlverhaltenspflichten folgen. Für Lehrkräfte ergibt sich daraus unter anderem das Distanzgebot gegenüber Schülerinnen und Schülern.
Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geht laut Gericht auch die Streichung der Bezüge und Pensionsansprüche einher. Das Urteil ist die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Der Lehrer kann dagegen beim Oberverwaltungsgericht allerdings noch in Berufung gehen.Ob der aus dem Beamtenverhältnis entlassene Mann künftig wieder unterrichten darf, ist derzeit unklar. Diese Entscheidung liege beim Land, erklärte eine Gerichtssprecherin.»Ein Kind sollte bei der Einschulung auf der Sachebene wissen, was Sex bedeutet«, sagen Experten. Aber: Kindgerecht über Sexualität zu sprechen, ist eine Herausforderung. Dabei kann Aufklärung gegen sexuelle Gewalt helfen. Lesen Sie hier , was Eltern tun können und was sie besser vermeiden sollten.








