Ein Vater sperrt seine autistischen Kinder in ein Zimmer ein, vernagelt das Fenster und sichert die Türe mit einem VorhängeschlossDie beiden Söhne sind drei Stunden lang eingeschlossen. Dann befreit sie die Polizei. Nun ist ein 29-jähriger Mann aus Eritrea zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.Tom Felber15.07.2026, 17.00 Uhr3 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZIm Februar dieses Jahres schloss ein 29-jähriger vorläufig aufgenommener Eritreer seine beiden Söhne im Alter von 7 und 10 Jahren in einem Zimmer in Zürich ein.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Vater vernagelte gegen 16 Uhr 30 das Fenster des Zimmers von innen mit einem Brett und sicherte die Türe mit einem Vorhängeschloss. Anschliessend begab er sich zur Arbeit und liess die beiden Kinder alleine im Zimmer zurück, ohne Ansprech- oder Betreuungsperson, ohne Wasser, mit lediglich einer Packung Toastbrot sowie einem Töpfchen für Kleinkinder, welches als WC benutzt werden konnte.Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltdelikte hervor, in den die NZZ Einsicht hatte.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenEffektiv waren die Kinder drei Stunden eingeschlossen, bis sie um 19 Uhr 30 von der Polizei befreit werden konnten. Wer die Polizei verständigte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Der Vater kehrte nach dem Ende seiner Schicht um 22 Uhr 40 nach Hause zurück. Welcher Arbeit er nachging, steht im Strafbefehl ebenfalls nicht. Er wurde jedenfalls sofort festgenommen und sass 52 Tage in Untersuchungshaft.Diagnose und Verdacht auf AutismusDer Vater hatte seine beiden Söhne im Januar 2026 in die Schweiz gebracht, ohne die Behörden darüber zu informieren. Beide Kinder sind gesundheitlich beeinträchtigt. Bei einem Sohn ist Autismus diagnostiziert, beim anderen wird dies vermutet. Laut dem Strafbefehl sind beide nicht fähig, verständlich zu sprechen und mit der Aussenwelt zu kommunizieren.Obwohl der Beschuldigte gewusst habe, dass die Kinder eine Therapie und Aufsicht benötigten, habe er es unterlassen, die Kinder in der Schweiz anzumelden oder sich um eine Therapie für die Kinder zu bemühen, steht im Strafbefehl.Die zuständige Staatsanwältin wirft dem Vater vor, um die medizinisch indizierte Behandlungsnotwendigkeit der beiden Kinder gewusst zu haben. Er habe auch gewusst, dass die beiden Kinder nicht in der Lage seien, über mehrere Stunden eingeschlossen und ohne Aufsicht zu bleiben. Durch das Untätigbleiben über rund einen Monat sowie sein Verhalten am Tattag habe der Beschuldigte die körperliche und seelische Entwicklung der Kinder beeinträchtigt. Der Beschuldigte wird deshalb wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt.Im Normalfall werde dieses Delikt mit einer Geldstrafe geahndet. Eine Geldstrafe komme – gemäss Strafbefehl – als Sanktion in diesem Fall aber nicht infrage, da diese nicht vollzogen werden könne. Der Beschuldigte verfüge weder über ein ausreichendes Einkommen noch über einen festen Wohnsitz in der Schweiz. Unter Berücksichtigung der Schwere der Beeinträchtigung der Entwicklung der Kinder sei eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten angemessen.Die Kinder leben inzwischen in SchwedenInzwischen leben die Kinder in Schweden und stehen unter der Obhut der schwedischen Behörden. Der Beschuldigte betreut sie also nicht mehr. Da er nicht vorbestraft sei und davon auszugehen sei, dass er aus seinem Verhalten gelernt habe, stellt ihm die Zürcher Staatsanwaltschaft insgesamt eine günstige Legalprognose aus, weshalb die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.Die bereits verbüsste Haft von 52 Tagen wird der Freiheitsstrafe angerechnet. Der Beschuldigte muss zudem rund 5300 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Darin ist auch ein Gutachten enthalten, das 4400 Franken gekostet hat. Die Kosten seiner amtlichen Verteidigung werden auf die Staatskasse genommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.Passend zum Artikel