Bayerische Polizistinnen und Polizisten erproben seit Kurzem in einem Pilotprojekt den Einsatz von sogenannten Tasern im normalen Streifendienst. Anfang Juni teilte das Innenministerium mit, dass die Elektroschock-Pistolen von den Inspektionen Schweinfurt, Regensburg-Süd und Augsburg-Mitte erstmals im Streifendienst getestet werden.Doch bis zu einem möglichen flächendeckenden Einsatz im Freistaat und dem Taser als Standard im Polizeialltag ist es ein noch viel weiterer Weg als bislang öffentlich angenommen. Und ob überhaupt irgendwann alle Polizeibeamten in Bayern die Waffe erhalten, bleibt völlig offen. Das zeigte am Mittwoch eine Debatte im Innenausschuss des Landtags.Die „Distanzelektroimpulsgeräte“, so der offizielle Name, sind kein neues Thema in der Sicherheitspolitik. Ende 2020 war zunächst ein erster Pilotversuch in Bayern abgeschlossen worden, mit dem Resümee, dass die Taser „einen taktischen Mehrwert in bestimmten Einsatzsituationen“ bringen. Die Elektropistolen wurden damals beim Unterstützungskommando und bei geschlossenen Einheiten erprobt. Diese werden etwa bei Großfahndungen oder Razzien tätig.Die jetzige Erprobung im Streifendienst in den drei Inspektionen hatte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) damit begründet, dass es bei Polizeieinsätzen immer häufiger zu Situationen mit Aggression und Gewaltbereitschaft komme. „Gerade bei unübersichtlichen und dynamischen Einsatzlagen kann der Taser einen entscheidenden Beitrag zur Deeskalation leisten.“ Der Einsatz im Streifendienst ist seit Jahren eine Kernforderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern. „Ein überfälliger Schritt hin zu mehr Sicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen“, sagte DPolG-Landeschef Jürgen Köhnlein zum Start des neuen Pilotversuchs. Der Taser schließe „die entscheidende Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und der Schusswaffe“.Im Jahr 2025 kam der Taser in 158 Einsatzlagen zur Anwendung, eben bei den geschlossenen Einheiten. In 119 Fällen reichte bereits die Androhung, um die Situation zu entschärfen. Beamte kündigen verbal oder durch Zeigen eines Lichtbogens den Einsatz an, im Idealfall lassen sich Randalierer oder andere Tatverdächtige davon beeindrucken – ohne dass ein Einsatz der Schusswaffe nötig wird. Wenn Polizisten den Taser nutzen, schießen sie nadelförmige Projektile in den Körper ihres Gegenübers, im Regelfall auf Distanz. In der Folge kommt es zu einem Stromfluss, der den Betroffenen vorübergehend lähmt. „In den allermeisten Fällen“ 2025 sind die Aggressoren laut Ministerium unverletzt geblieben.ExklusivInnere Sicherheit in Bayern:Wenn Polizisten das Schießen nicht trainieren könnenBeim Nachweis von Trainings für die Dienstwaffe klaffen Lücken. Die Grünen beklagen: Die Staatsregierung habe „jahrelang dem Verfall der Schießanlagen zugeschaut“.Im Innenausschuss brachte die SPD nun einen Antrag ein. Die Staatsregierung müsse „unverzüglich“ die Voraussetzungen für eine flächendeckende Ausstattung mit Tasern schaffen; also jede Streifenbesatzung mit mindestens einem Gerät als regulärem Einsatzmittel ausstatten. Beamtinnen und Beamte sähen sich einer „spürbar veränderten und zunehmend aggressiveren Bedrohungslage“ ausgesetzt. Trotz positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei mit dem Taser zeige sich eine „zögerliche Haltung“ der Staatsregierung, heißt es im Antrag. „Das wurde aus unserer Sicht lange genug erprobt“, sagte die SPD-Abgeordnete Christiane Feichtmeier.Der Vorstoß erntete indes Bedenken. Florian Siekmann (Grüne) riet, erst mal die Pilot-Ergebnisse abzuwarten und zu studieren. Der Taser sollte, auch mit Blick auf die Kosten, „so eingesetzt werden, dass er am Ende tatsächlich Mehrwert bietet“. Angesichts des laufenden Tests sagte Jürgen Eberwein (CSU): „Der Antrag kommt zur Unzeit.“ Und zu beachten sei, dass im Pilotversuch das taktische Einsatzkonzept auf vier Beamten gleichzeitig fuße. Insofern böte sich nach jetzigem Stand ein Ausdehnen auf die Fläche gar nicht an.„Gerade bei unübersichtlichen und dynamischen Einsatzlagen kann der Taser einen entscheidenden Beitrag zur Deeskalation leisten“, sagte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) beim Start eines Pilotversuchs Anfang Juni. Foto: Johannes SimonDiesen Aspekt führte ein Vertreter der bayerischen Polizei im Ausschuss näher aus. Das Vierer-Konzept, wie es gerade in den drei städtischen Inspektionen erprobt wird, beinhalte einen Schützen, einen Sicherer und ein Zugriffsteam vor, solange die immobilisierende Wirkung des Elektroschocks anhält. Dies wäre bei kleinen Landdienststellen mit geringer Personalstärke „schlichtweg nicht umzusetzen“. Auch wenn sich in anderen Bundesländern gezeigt haben möge, dass die Waffe im Streifendienst im Zweier-Team funktioniert, halte man vier Beamte „für richtig und wichtig“.Die SPD-Politikerin Feichtmeier fragte, warum man „leider“ drei Großrauminspektionen ausgesucht habe. Die Erprobung ähnele dann ja dem ersten Pilotprojekt in den geschlossenen Einheiten. Sie bezweifelte, dass in der Folge überhaupt eine flächendeckende Verbreitung der Waffe möglich sein könnte. Tatsächlich hatte das Innenministerium beim Start im Juni das Vierer-Konzept gar nicht in seiner Pressemitteilung aufgeführt. Auch in der medialen Berichterstattung war vielfach der Eindruck entstanden, der Test finde quasi im ganz normalen Alltagsstreifendienst statt.Richard Graupner (AfD) will „weg davon kommen, dass wir unbedingt vier Beamte brauchen“. Wenn ein Angreifer einen Polizisten oder Mitbürger an Leib und Leben bedrohe, müsse er damit rechnen, „auch mal ungeschützt zu Boden zu fallen“. Überempfindlichkeit sei da fehl am Platze. Alfred Grob (CSU) betonte indes den Wert des abgestimmten Teams. „Wir sind alle für den Taser, aber das muss halt passen.“ Der Ausschussvorsitzende Roland Weigert (Freie Wähler) plädierte für „ein maßvolles Vorgehen“. Eine Erweiterung auf nächste Ebenen, etwa mittlere und kleinere Inspektionen, sei schließlich nicht kategorisch ausgeschlossen.
Bayerns Polizei testet Taser auf Streife: Debatte über Pilotprojekt im Landtag
In Bayern erproben drei Polizei-Inspektionen den Einsatz von Tasern im Streifendienst. Wie wahrscheinlich ist eine flächendeckende Nutzung?






