Verbot von Wegwerf-E-Zigaretten: Die Kantone dürfen den Bund übersteuernDas Walliser Verkaufsverbot von elektronischen Einwegzigaretten ist rechtens. Die Tabakindustrie verliert vor Bundesgericht. Ein schweizweites Verbot ist in Vorbereitung.15.07.2026, 13.35 Uhr3 LeseminutenBeliebt, aber unerwünscht: die elektronischen Einwegzigaretten.Viktoria Bank / TT / ImagoSie sind speziell bei den Jungen ein Renner: die elektronischen Einwegzigaretten, sogenannte Vapes. Man inhaliert Dampf, mit oder ohne Nikotin, und kann zwischen unterschiedlichen Designs und diversen Geschmacksrichtungen wie Apfel, Himbeere oder Wassermelone auswählen. Wenn die E-Zigarette nach ein paar hundert Zügen fertig geraucht ist, müsste man sie zurück ins Geschäft bringen oder als Elektroschrott entsorgen. Doch dabei hapert es, mitunter landen die Geräte im Abfall oder auf dem Boden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die beliebten Vapes sorgen in der Politik zunehmend für Ärger. Angesichts der doppelten Herausforderung für die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz mehren sich die Forderungen, die Dinger einfach zu verbieten – wobei der Verkauf an Minderjährige schon jetzt untersagt ist.Für ein Verbot hat sich der Kanton Wallis entschieden. Er hat das kantonale Gesundheitsgesetz geändert. Seit gut einem Jahr dürfen im Wallis elektronische Einwegzigaretten nicht mehr verkauft werden. Wer dagegen verstösst, wird bestraft.Deutliches Missfallen der RichterGegen das Verbot erhoben die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, Philip Morris und andere Parteien Beschwerde beim Bundesgericht. Sie argumentierten, dass der Bund den Umgang mit den Vapes und den Verkauf schon abschliessend geregelt habe, und zwar im Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Was der Bund erlaube, könne der Kanton nicht verbieten. Für eine kantonale Regelung bleibe kein Platz.Das Bundesgericht lässt diese Argumentation nicht gelten. Der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber elektronische Einwegzigaretten im Tabakproduktegesetz nicht verboten hat, schliesst laut den Richtern kantonale Verkaufsverbote nicht aus. Die Walliser Regelung ziele im Wesentlichen darauf ab, die Umwelt zu schützen, und das sei mit Bundesrecht vereinbar.Dazu muss man wissen: Das eidgenössische Umweltschutzgesetz räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, einmalig verwendbare Produkte zu verbieten, wenn deren Nutzen die Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Der Bundesrat hat bis heute nie zu dieser Möglichkeit gegriffen, weder bei den Plastiksäckchen, die vor ein paar Jahren ein politischer Renner waren, noch bei den elektronischen Einwegzigaretten.Die Lausanner Richter lassen im Urteil durchblicken, dass ihnen das bundesrätliche Nichthandeln in Sachen Einwegzigaretten sehr missfällt. Die Produkte würden die Umwelt stark belasten. Schon die Herstellung der Gerätebatterien sei schädlich, auch gingen die Konsumenten nachlässig mit den Vapes um und würden sie nicht korrekt entsorgen. Dies könne zu Bränden und einer Schädigung von Flora und Fauna führen. Deshalb gelte: Solange der Bundesrat nicht tätig werde, sei es den Kantonen gestattet, selbst Verkaufsverbote zu erlassen.Die Bundesrichter legen in ihrem Urteil einen grosszügigen Massstab an. Eigentlich wäre der Kanton Wallis laut dem Umweltschutzgesetz verpflichtet gewesen, den Bund vorgängig anzuhören und ihn über das Verkaufsverbot zu informieren. Das hat er nicht getan. Das ändert laut den Bundesrichtern allerdings nichts an der Gültigkeit des Verkaufsverbots. Die Genfer Justiz war hier strenger: Sie hat jüngst ein entsprechendes kantonales Verkaufsverbot für Einwegzigaretten für ungültig erklärt, weil die Genfer Behörden den Bund vorher nicht beigezogen haben.Das Bundesgerichtsurteil kommt also zum Schluss: Auch wenn der Bund den Verkauf eines Produktes wie elektronische Einwegzigaretten erlaubt, im Wissen um die möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz können die Kantone ihn übersteuern. Die Bundesrichter sehen darin keinen unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit und keine übermässige Beschränkung des freien Marktzugangs.Schweizweites Verbot in VorbereitungEs dürfte ohnehin nicht mehr lange dauern, bis die Wegwerf-Vapes schweizweit verboten werden. Das Parlament hat eine entsprechende Motion des grünen Walliser Nationalrats Christophe Clivaz angenommen. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen die Motion gestellt und argumentiert, dass man mildere Massnahmen prüfen müsse, etwa eine Branchenlösung für die Rücknahme der Geräte. Doch im Parlament sah man das anders. Ein nationales Verbot sei sinnvoller als kantonale Massnahmen. Zudem hätten schon andere Länder wie Frankreich oder Belgien ein Verbot erlassen, die Schweiz könne also ohne grössere Probleme nachziehen.Laut dem Bundesrat wird derzeit geprüft, ob das Verbot auf dem Verordnungsweg eingeführt werden soll oder durch eine Revision des Tabakproduktegesetzes. Letzteres würde mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wann das Verbot parat sei, lasse sich noch nicht sagen.Urteil 2C_264/2025, 2C_290/2025, 2C_291/2025 vom 1. Juli 2026.Passend zum Artikel