Manche Rechtsfragen klingen wie ein Witz, bis ein Gericht sie beantwortet. Diese hier lautet: Kann eine Gefängniszelle ein Zuhause sein?Das Kammergericht Berlin sagt: ja. Zumindest, wenn es um Cannabis geht.
Der Fund in der Zelle
Der Mann verbüßt seit September 2023 eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in einer Berliner Justizvollzugsanstalt. Am 23. April 2024 fanden Bedienstete in seinem Haftraum 45,06 Gramm Cannabisharz – unstreitig zum Eigenkonsum bestimmt.Normalerweise wäre das ein klarer Fall für die Anklage. Doch seit der Teil-Legalisierung gilt: Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen.45,06 Gramm liegen unter dieser Grenze. Die Frage war also nur: Ist eine Zelle ein „gewöhnlicher Aufenthalt“?
Amtsgericht sagt ja – Staatsanwaltschaft tobt
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann vom Vorwurf des Cannabisbesitzes frei. Die Staatsanwaltschaft zog per Sprungrevision direkt vor das Kammergericht. Ihr Argument: Das Gesetz ziele auf private Wohnräume, nicht auf Hafträume. Zudem gefährde legales Cannabis in der Zelle die Sicherheit und Ordnung der Anstalt.Der 5. Strafsenat ließ sich davon nicht beeindrucken.










