Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
15. Juli 2026, 5:05 Uhr
In der von der Stadt Gelsenkirchen betriebenen Mini-Kita erstickte vor fünf Jahren ein Junge. (Archivbild)
© Federico Gambarini/dpa
Knapp fünf Jahre nach dem tragischen Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) zwei bereits verurteilte Tagesmütter wieder freigesprochen. Den beiden Frauen sei keine fahrlässige Tötung vorzuwerfen, urteilte der 5. Strafsenat. Die Anklage hatte den Tagesmüttern vorgehalten, dass der Junge noch leben würde, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hätten.







