Quelle: dpa Thüringen

14. Juli 2026, 17:27 Uhr

Nach dem Urteil gegen das Elternpaar haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. (Archivbild)

© Marie Frech/​dpa

Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes haben sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist damit nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht hatte die beiden Angeklagten vor einer Woche der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Aussetzung schuldig gesprochen.