Zuerst schüttelt Emanuel R. den Kopf, später seine Verteidigerin Birgit Schwerdt: Gerade hat die 11. Strafkammer am Landgericht München I verkündet, dass der 25-Jährige wegen Totschlags an seiner Stiefmutter für elf Jahre ins Gefängnis muss. Zeugen hatten die familiären Verhältnisse als „katastrophal“ beschrieben, „aber das mögen wir nicht beurteilen“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Schönauer in der Begründung.Tatsächlich ist die Geschichte der Familie ungewöhnlich: Als die Mutter mit Emanuel R. schwanger war, verließ sie der Vater, um mit der besten Freundin der Mutter eine Beziehung einzugehen. Allein dieser Konflikt sei „nie aufgelöst worden“, sagte der Richter, „es wurde niemals darüber gesprochen“. Emanuel R. wuchs bei seiner leiblichen Mutter auf, die er am ersten Prozesstag als fürsorglich und freundlich beschrieb. Die Wochenenden verbrachte er oft bei dem Vater und der Stiefmutter, wo er um die väterliche Anerkennung rang. „Ich wollte nur, dass er mich liebt.“ Und er glaubte, dass seine Stiefmutter immer einen Keil zwischen ihn und seinen Vater treiben wollte. Nach etlichen Streitereien ging man sich aus dem Weg.R. lernte Anlagenmechaniker, damit er seinem Vater neben seinem Job noch bei der Instandhaltung seiner Immobilien im In- und Ausland helfen konnte. Darüber entbrannte auch am 8. Juni letztes Jahr nach Ansicht des Gerichts der tödliche Streit: Emanuel R. war zu Besuch bei seinem Vater in der Romanstraße und unterhielt sich mit ihm in der Küche, als die Stiefmutter dazu kam, seine Arbeitsleistung kritisierte und ihn einen „Taugenichts und Scheiß-Depp“ nannte.R. sagte, er habe plötzlich „wie in Trance“ gehandelt, das Messer gegriffen und auf die 76-Jährige eingestochen. An die 70 Stiche und Schnitte dokumentierte die Rechtsmedizin. Ein Blutspurengutachter legte dar, dass R. noch auf seine Stiefmutter einstach, als sie längst schwer verletzt am Boden lag. Der körperlich eingeschränkte Vater habe den Sohn nicht zurückhalten können, er sei nach draußen gegangen und habe einen Notruf abgesetzt. Emanuel R. habe die Küchentür hinter dem Vater abgesperrt. Einmal noch, so steht es in der Anklage, sei R. herausgekommen und habe gesagt: „Vater, das wirst Du mir nie verzeihen.“Jetzt sitzt der Vater als Nebenkläger im Prozess seinem Sohn gegenüber – und würdigt ihn keines Blickes.„Der erste Stich war schon mit Tötungsabsicht ausgeführt“, so die Kammer, Emanuel R. habe sich in einem Zustand „hoher affektiver Erregung“ befunden. Verteidigerin Birgit Schwerdt sagte der SZ, die Tat habe sich ganz nahe an einer sogenannten Affekttat bewegt, was eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten nach sich gezogen hätte. Das sah das Gericht nicht. Schwerdt hatte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren plädiert und einen minder schweren Fall angenommen, der dann anwendbar ist, wenn der Angeklagte ohne eigene Schuld provoziert wurde. Mit den elf Jahren Haft folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ob Birgit Schwerdt für ihren Mandanten in Revision geht, ist noch nicht entschieden.