Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Sachsen bleibt ein finanzieller Kraftakt für die Kommunen. Zwar hat der Freistaat den Rückstand bei der Kostenerstattung deutlich abgebaut – von 75 Millionen Euro im Jahr 2025 auf aktuell 41 Millionen Euro –, doch die Summen, die Städte und Landkreise vorstrecken müssen, sind nach wie vor beträchtlich.

Das geht aus einer Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales auf eine Anfrage der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung hervor. Demnach wurde der Rückstand „kontinuierlich abgebaut“, wie das Ministerium mitteilte.

Fünfstellige Kosten pro Monat

Die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings ist teuer. Je nach Fall können pro Jahr und Kopf schnell hohe fünfstellige, teils sogar sechsstellige Beträge zusammen kommen. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf das benötigte Personal.

Aktuell leben 1.175 unbegleitete minderjährige Ausländer in Sachsen. 553 von ihnen sind laut einer Landtagsdrucksache bereits volljährig, verbleiben aber weiterhin im Betreuungssystem. Die Rechtsgrundlage dafür liefert Paragraph 41 im Sozialgesetzbuch VIII, der Hilfen für junge Volljährige regelt. Über den konkreten Betreuungsumfang entscheiden die kommunalen Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wie das Sozialministerium gegenüber der OAZ bestätigte.