Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

14. Juli 2026, 11:23 Uhr

Das Landgericht Koblenz urteilt:

Eine Made im Essen und Rutschen-Beschränkungen gelten laut Gericht nicht als Reisemangel. Nur für fehlende Reiseleitung gibt es eine Entschädigung. (Symbolbild)

© Thomas Frey/​dpa