Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
14. Juli 2026, 11:23 Uhr
Das Landgericht Koblenz urteilt:
Eine Made im Essen und Rutschen-Beschränkungen gelten laut Gericht nicht als Reisemangel. Nur für fehlende Reiseleitung gibt es eine Entschädigung. (Symbolbild)
© Thomas Frey/dpa






