Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

14. Juli 2026, 11:43 Uhr

Das Landgericht in Hagen hat die Strafe gegen den Sträfling für rechtswidrig erklärt. (Archivbild)

© Bernd Thissen/​dpa

Nachdem ein Häftling seiner Verlobten Briefe mit seinem Sperma geschickt hatte, hat das Landgericht Hagen die Strafe des Gefängnisses gegen ihn für rechtswidrig erklärt. Wie aus einem aktuellen Beschluss der Strafkammer hervorgeht, hatte das Gefängnis in Schwerte bei Dortmund den Mann mit einer einwöchigen Freizeitsperre bestraft. Zuerst hatte das juristischen Fachjournal «beck-aktuell» darüber berichtet.