Die zuständigen Minister der EU-Staaten haben am Montag eine Änderung der EU-Fluggastrechte gebilligt. Sie tritt im Sommer 2027 in Kraft und gilt laut dem Europäischen Rat für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten die Regeln nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Für die meisten Passagiere dürften vor allem drei Punkte interessant sein, die das Buchungsverfahren betreffen.1. Die Flugsuche im InternetFluganbieter müssen bei der Online-Buchung künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können aber weiterhin auch günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf ihr großes Handgepäckstück verzichten. Das wird bereits vielfach so gehandhabt, die Billig-Airlines haben es vorgemacht. Inzwischen ist selbst bei der Lufthansa im günstigsten Tarif nur noch das Format einer Laptoptasche oder eines kleinen Rucksacks für das Handgepäck erlaubt. Wer einen Trolley mit an Bord nehmen will, zahlt mehr. Ab dem kommenden Sommer sollen diese manchmal versteckten Kosten dann bereits im Buchungsprozess erkennbar sein.2. Änderungen bei den GebührenKinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung. Außerdem sind Fluggesellschaften künftig verpflichtet, Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos zu korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass auszudrucken.3. „No-show“Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt („No-show“), darf künftig trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf auch keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere schon jetzt zwei Optionen. Sie können von der Airline einen Ersatzflug verlangen. Bei innerdeutschen Flügen darf mitunter auch auf Bus und Bahn umgebucht werden – vorherige Rücksprache mit der Airline wird in diesem Fall empfohlen. Die zweite Option: Die Passagiere verzichten auf den Flug und lassen sich das Geld erstatten. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.Das gilt bei VerspätungenBesonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und Staaten lange gestritten. Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.Gestaffelt nach Entfernung sind es:250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.Neu ist außerdem: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.EU-weit soll zudem ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Darauf hatten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im vergangenen Juni geeinigt. Formell muss dieses Thema noch von EU-Rat und EU-Parlament bestätigt werden, es soll aber zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform. Weitere Neuerungen betreffen Probleme, die es während der Reise geben kann.Störungen während der ReiseKünftig muss auch klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate.Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Viele Airlines handhaben das bereits heute so. Leistet eine Airline die Unterstützung künftig nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.Kolumne „Hin & Weg“:Der Irrtum reist mitDer deutsche Reisepass gilt als einer der wertvollsten, man kann damit beinahe überall problemlos einreisen. Aber wie ein Ehepaar leidvoll erfahren hat: eben nur beinahe.Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss allerdings maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt – bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.Wer künftig in einer schlechteren Flugklasse reisen muss („Downgrade“), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
Flugreisen: Diese drei Neuerungen sind für Passagiere besonders wichtig
Die EU hat Änderungen bei den Fluggastrechten vorgenommen. Auch der Buchungsprozess ist davon betroffen.











