Wer auf der Ottobrunner Straße in Ramersdorf das Gartencenter Seebauer passiert, der sieht vis-à-vis zwei Gebäude, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Da ist zum einen an der Kreuzung zur Adilostraße ein Wohnhaus mit Arztpraxis im Parterre – frisch saniert, mit drei Geschossen, darauf ein markantes Spitzdach. Direkt angrenzend erstreckt sich zum anderen eine circa 40 Meter lange einstöckige Holzbaracke, kaum ein Drittel so hoch und sichtlich heruntergekommen.Bei welchem dieser zwei Gebäude wohl der Erhalt aufgrund der „geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“, wie es beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) heißt? Der neutrale Beobachter würde sicher auf das stattliche Wohnhaus tippen. Tatsächlich aber hat das BLfD nicht etwa dieses, sondern die benachbarte Werkstättenbaracke als Denkmal eingestuft – sehr zum Unverständnis und Ärger von Bernhard Gerstenkorn, auf dessen Grundstück der Flachbau steht.Das sanierte Wohnhaus mit Spitzdach wurde nicht unter Denkmalschutz gestellt, wohl aber die Baracke nebenan. Robert HaasSchließlich würde der Chef des gegenüberliegenden Gartencenters Seebauer die Holzbauten gerne abreißen lassen, um auf dem Areal ein dreigeschossiges Gebäude sowie ein Punkthaus zu errichten – darin insgesamt 19 Wohnungen mit erschwinglichen Mieten, wie er versichert. Doch diesen Plänen, die auch in Absprache mit der städtischen Lokalbaukommission schon weit gediehen waren, hat der Denkmalschutz nun einen Riegel vorgeschoben.„Das Landesamt hat aus meiner Sicht ohne konkrete und ordentliche Prüfung 20 günstige Wohnungen in München verhindert“, kritisiert Gerstenkorn. Er hat vor einem Jahr beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Einstufung der Baracke als Denkmal eingereicht. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht, sagt der Inhaber des Gartengeschäfts. „Ich fürchte aber, dass wir am Ende drei Jahre Stillstand haben, was sich aufgrund der Baukostensteigerungen sicher nicht positiv auf die Miethöhe auswirkt.“Das Grundstück an der Ottobrunner Straße ist laut Gerstenkorn seit Ende der 1980er-Jahre im Besitz seiner Familie; die Baracke dient dem Gartencenter schon seit Längerem als Lager. Errichtet wurde der Bau 1941 für den Rüstungsbetrieb der Firma Funk und Vatter. Sie sollte im Zweiten Weltkrieg unter hohem Zeitdruck „heereswichtige Geräte“ bauen, wie es in den Unterlagen des damaligen Reichsministeriums für Luftfahrt heißt. Die Planung für das Gebäude stammt von den Architekten Josef Neumaier und Hans Noë. In den Kriegsjahren sollen dort auch Zwangsarbeiter eingesetzt worden sein.Auf die Idee, die Baracke abzureißen und dort Wohnungen zu errichten, kam Bernhard Gerstenkorn vor einigen Jahren, als sich Anwohnende des Gartencenters Seebauer per Klage gegen dessen Ausbaupläne wehrten. „Wir haben das damals als Alternative geprüft und 2024 auch einen Bauantrag bei der Stadt eingereicht“, sagt der Geschäftsführer. Parallel dazu liefen im angrenzenden Wohnhaus die Renovierungsarbeiten an, die man dann jedoch unterbrach – „auf Drängen des Landesamts für Denkmalpflege“, so Gerstenkorn. Infolge einer Begehung mit einem Vertreter der Behörde stellte sich jedoch heraus, dass die Vorbesitzer das Wohnhaus so stark umgebaut hatten, dass der Bezug zum Original nicht mehr gegeben war. Insofern konnten die Bauarbeiter dort nach einer mehrmonatigen Pause wieder anrücken. Zugleich zerschlugen sich jedoch die Baupläne für das Baracken-Areal, denn im Juni 2025 wurde das Gebäude in die Bayerische Denkmalliste eingetragen.„Uns hat das völlig überrascht“, sagt Bernhard Gerstenkorn. „Wir hätten nie damit gerechnet, dass das Gebäude ein Denkmal sein könnte.“ Doch genau das hat das BLfD entschieden, das zu den Gründen keine Angaben machen will – mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren infolge der Klage Gerstenkorns. Laut dessen Unterlagen führt das Landesamt jedoch die historische Bedeutung der Werkstättenbaracke an, unter anderem als Beispiel für die Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg. Im Weiteren zeuge das Gebäude, in dem mutmaßlich auch Zwangsarbeiter tätig waren, vom Ausbeutungssystem des NS-Regimes. Demgegenüber werfen Gerstenkorns Anwälte in ihrer Klage dem BLfD vor, dass sich dessen Einschätzung auf „Vermutungen und Spekulationen, nicht aber belastbare Nachweise“ stütze. Demnach fehle es der Baracke nicht nur an einer nachgewiesenen originalen Bausubstanz. Sondern auch die behauptete historische Bedeutung als Produktionsstätte für heereswichtige Geräte im Zweiten Weltkrieg lasse sich am Gebäude selbst nicht ablesen.All diese Vorwürfe wird nun also das Verwaltungsgericht München prüfen. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass die Werkstättenbaracke zu Unrecht als Denkmal eingestuft wurde, könnte das den Weg für eine Bebauung freimachen – wenngleich mit jahrelanger Verzögerung, betont Gerstenkorn. Gibt das Gericht dagegen dem BLfD recht, würde das eine Nutzung des Gebäudes erheblich erschweren. „Wenn man das nach den Vorgaben des Denkmalschutzes schön herrichten will, dann muss man Mieten verlangen, die sich höchstens eine Anwaltskanzlei oder eine Radiologiepraxis leisten kann“, sagt Gerstenkorn. „Und ob die hierherziehen wollen, wage ich zu bezweifeln.“
München: Diese Holzbaracke darf nicht durch 19 Wohnungen ersetzt werden
Der Eigentümer plant einen Neubau mit nach eigenen Angaben erschwinglichen Mieten. Doch nun hat sich der Denkmalschutz eingeschaltet.








