Der Täter geht, bevor jemand etwas merkt. Zurück bleiben Spuren an Fenstern, Türen und Böden. Einblicke in das Leben eines Mannes, der alles daransetzt, unsichtbar zu bleiben.14.07.2026, 05.03 Uhr6 LeseminutenAls die Bewohner um 18 Uhr heimkommen, ist es ungewöhnlich kalt in ihrer Hochparterre-Wohnung. Es ist der 6. Dezember 2016, und im Esszimmer steht das Fenster offen. Schränke sind durchwühlt, Schubladen geöffnet. Die Bewohner stellen fest:Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Sachschaden am Fensterrahmen beläuft sich auf 500 Franken. So hält es die Staatsanwaltschaft in den Akten fest.Der Einbruch vom 6. Dezember 2016 ist der erste Fall einer Serie, die die Zürcher Strafjustiz über Jahre beschäftigen wird.2021 werden dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft vor Gericht 58 Diebstähle zur Last gelegt. Die Beweislage ist vernichtend. Doch der Mann streitet alles ab.Die Ermittlungsakten ermöglichen einen seltenen Einblick in das Leben eines Berufseinbrechers. Polizeirapporte und Deliktsgutlisten erzählen die Geschichte eines Menschen, der unsichtbar zu sein versucht. Immer wieder erfindet er neue Identitäten, um den Behörden zu entwischen. Fast drei Jahre lang gelingt ihm das. Einige Einbruchsopfer beschäftigt der Fall bis heute.Kapitel 1Ein Muster entstehtZunächst wirken die Einbrüche zufällig. Doch mit jedem neuen Fall wächst bei den Ermittlern die Einsicht: Der Täter geht nach einem bestimmten Muster vor.Er bevorzugt Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern rund um den Zürichsee. Gelegentlich schlägt er im Hochparterre zu, Einfamilienhäuser interessieren ihn kaum. Nur ein einziges Mal weicht er von seinen Gewohnheiten ab – das Ziel ist ein Shisha-Shop.Er kommt erst nach Einbruch der Dunkelheit. Er wartet, bis die Bewohner das Haus verlassen haben. Dann steigt er ein, schleicht durch die Wohnungen. Niemand sieht ihn. Nicht die Opfer. Nicht die Nachbarn. Und auch nicht die Ermittler, die später die Tatorte absuchen. Der Einbrecher bleibt ein Phantom.Dass er da war, verraten die Spuren, die er hinterlässt. An Fensterrahmen und Terrassentüren finden sich immer wieder ähnliche Beschädigungen: Entstanden sind sie durch ein flaches Werkzeug, vermutlich einen Schraubenzieher. Meist schafft es der Einbrecher, sich so Zugang zu den Wohnungen zu verschaffen. Fünfmal jedoch scheitert er. Er greift zu einem Stein und wirft eine Scheibe ein.Dreimal löst er einen Alarm aus und flieht ohne Beute.Auch bei der Wahl der Wochentage zeigt sich ein Muster. Besonders aktiv ist er an Freitag- und Samstagabenden; fast jeder zweite Einbruch fällt auf einen dieser Tage. Montags hingegen passiert selten etwas.Und dann passiert lange gar nichts. Mehr als ein Jahr vergeht, ohne dass der Einbrecher irgendwo Spuren hinterlassen würde. Es scheint, als wäre er verschwunden.Bis im Oktober 2018 innerhalb von zwei Tagen rund um den Zürichsee vier Wohnungen aufgebrochen werden. Bis Ende Jahr sind es 19 Einbrüche, die die Staatsanwaltschaft später demselben Täter zuordnet.Kapitel 2Die BeuteVieles wiederholt sich. Fast immer sucht der Täter nach denselben Dingen: Schmuck, Uhren, Bargeld, Markenartikel. Deliktsgut im Wert von 453 241 Franken und 28 Rappen listet die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift auf.Im Dezember 2016 gelingt ihm ein spezieller Coup.Über eine aufgewuchtete Terrassentür dringt er in ein Einfamilienhaus ein. Als die Bewohner zurückkehren, fehlen Gegenstände im Wert von 176 756 Franken und 85 Rappen.Der Einbrecher nimmt neun Designerhandtaschen mit. Eine davon stammt von Céline, kostete einst 2700 Franken und ist inzwischen nicht mehr erhältlich.Insgesamt verschwinden 40 Schmuckstücke. Darunter eine Halskette aus Roségold, besetzt mit 106 Diamanten. Laut Akten wird ihr Wert auf 27 200 Franken geschätzt.Und dann nimmt der Täter noch etwas mit: zwei Autobahnvignetten.Solche Gegenstände tauchen in den Akten immer wieder auf. Zwischen Schmuck und Luxusartikeln finden sich überraschend gewöhnliche Dinge: eine Personenwaage, fünf Flaschen Rotwein, eine Regenjacke, ein Abonnement für das Schwimmbad Zollikon, ein Ladegerät.Auch bei einem weiteren Einbruch am 12. Dezember 2019 verschwindet neben Bargeld, Schmuck und Zigarren etwas Unscheinbares: ein Paar Airpods-Kopfhörer. Sie werden dem Beschuldigten wenige Tage später zum Verhängnis.Kapitel 3Die BeweiseDen ersten konkreten Hinweis auf den Täter finden die Ermittler bereits am ersten Tatort – am 6. Dezember 2016. Der Beschuldigte hinterlässt DNA-Spuren am Türrahmen. Das forensische Institut ordnet sie eindeutig zu.Denn der Beschuldigte ist den Ermittlern bekannt: Er ist mehrfach vorbestraft. Letztmals wurde er 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt – unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Fälschung von Ausweisen.Am 22. August 2016 wird er bedingt entlassen. Nicht einmal vier Monate später, noch während der laufenden Probezeit, taucht seine DNA an einem Tatort auf.Der Täter entwischt. Immer wieder. Erst am 17. Dezember 2019, 17 Uhr 30, endet die Serie mit einer Festnahme.Bei sich trägt der Mann ein Paar Airpods – es sind jene Kopfhörer, die vier Tage zuvor bei einem Einbruch verschwanden. Die Seriennummer ist gespeichert. Die Zuordnung eindeutig.An den Füssen trägt der Täter schwarze Lederschuhe, Grösse 44. Abdrücke davon haben die Ermittler an mehreren Tatorten gefunden.Am Handgelenk: eine Steinhart Ocean Forty-Four, gestohlen gemeldet Anfang Oktober 2019.Die stärksten Beweise finden die Ermittler dann auf dem Handy des Beschuldigten.Dort entdecken sie verdächtige Suchverläufe. Münzen. Goldvreneli. Fremdwährungen. Ankaufspreise. Wechselkurse. Immer an dem Tag, an dem die Gegenstände verschwinden.«Elizabeth II Canada 1870–1970».«5 Fr. 1932 Wert».Es folgen Suchabfragen nach Uhrenmodellen. Breitling. Fossil. Als würde der Beschuldigte versuchen, eine Inventur der Beute zu erstellen.Zudem finden die Ermittler ein Foto auf dem Handy. Es zeigt den Unterarm des Einbrechers. Wegen eines Muttermals können ihn die Ermittler eindeutig identifizieren. Am Arm drei Uhren – identisch mit Beutestücken aus einem der Dossiers. Entstanden ist das Foto einen Tag nachdem die Uhren als gestohlen gemeldet wurden.Und dann das Überwachungsvideo vom Einbruch Nummer 42. Der Shisha-Shop. Der Täter sei darauf klar erkennbar, findet die Staatsanwaltschaft. Es handle sich um mehr als blosse Ähnlichkeit.Doch der Täter streitet alles ab. Mit den Beweisen konfrontiert, spricht er von einem Komplott. Davon, dass jemand seine DNA gesammelt und an Tatorten platziert habe.Die Richter finden das «durchaus phantasievoll», wie sie später in ihrem Urteil schreiben. Aber auch «konstruiert und lebensfremd». Wurde die DNA doch an 27 Tatorten gefunden, verteilt über drei Jahre.Und: Seit der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, wurden nie mehr DNA-Spuren von ihm bei Einbrüchen gefunden.Kapitel 4Die wahre IdentitätIn den Akten tauchen 19 erfundene Identitäten auf. Manche unterscheiden sich nur in Details. Ein anderer Vorname, ein anderes Geburtsdatum. Andere wirken wie völlig neue Leben – italienisch, deutsch, englisch, bulgarisch.Welche davon der Beschuldigte bei der Einreise in die Schweiz tatsächlich verwendet hat und welche lediglich auf sichergestellten Dokumenten erscheinen, lässt sich anhand der Akten nicht nachvollziehen.Fest steht: Der Beschuldigte hatte seit dem 22. August 1996 ein Einreiseverbot für die Schweiz. Die wenigen Fakten in den Unterlagen zeichnen das Bild eines unsteten Lebens.Der Mann ist 1965 in Serbien auf die Welt gekommen. Er ist Dauergast in Gefängnissen. In der Schweiz hat er zwei Ex-Frauen und vier erwachsene Kinder. Kontakt zu ihnen habe er kaum, sagt er selbst in der Einvernahme. Er spricht gebrochen Deutsch, hat keine Ausbildung und gibt an, von Beruf Chauffeur zu sein.Am Ende steht ein Urteil des Obergerichts: 7 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe. 15 Jahre Landesverweis.Das Gericht ordnet an, dass die Airpods, die Steinhart-Uhr sowie andere beim Täter gefundene Beute den Geschädigten zurückgegeben werden müssen.Doch die Geschichte endet nicht mit dem Urteil. Der Besitzer der Steinhart-Uhr wartet bis heute auf die Rückgabe. Der Beschuldigte hat gegen die Herausgabe der Uhr Beschwerde eingelegt. Es sei seine, behauptete er. Zudem fordert er eine Genugtuung von 290 400 Franken, weil er zu Unrecht in Haft gewesen sei. Sein Einspruch scheitert 2024 letztinstanzlich vor Bundesgericht.Trotzdem ist die Uhr immer noch nicht zurück beim Besitzer. Die Behörden finden sie nicht mehr. Sie ist verschwunden. Sie ist weder im Tresor der Kantonspolizei, noch bei der Staatsanwaltschaft, noch in der Asservatenkammer.Den Besitzer treibt der Diebstahl auch sieben Jahre später noch um. 9 Uhren wurden ihm in jener Nacht im Oktober 2019 gestohlen. Wert: 11 545 Franken. Keine der Uhren tauchte je wieder auf. Es seien Sammlerstücke darunter gewesen und ein Geschenk mit einem hohen emotionalen Wert, erzählt er der NZZ. Die Uhren habe er seinen Söhnen vermachen wollen. Jetzt sei das Einzige, was er ihnen geben könne, ein Stapel Korrespondenzen zu einem serbischen Einbrecher.Passend zum Artikel