Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung des Portals „Nius“ zulassen, so das Berliner Verwaltungsgericht. Das Unternehmen hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Campact-Kampagne gegen die Nius-Werbung auf Bussen der BVG im Juni 2026

Nick Jaussi/Campact

epd/afp | Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen Werbung des rechtspopulistischen Portals „Nius“ nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wieder zulassen. „Nius“ habe „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG“, teilte das Gericht am Montag mit. Das Medium hatte im April Außenwerbung an einem Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht.

Gegen den Beschluss im Eilverfahren ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich (VG 1 L215/26). Und die BVG reagierte prompt. Ein Sprecher teilte mit: „Die BVG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhalten und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus Sicht des Unternehmens einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.“