„Die Minijobs bleiben“, hatte CSU-Parteichef Markus Söder vor Kurzem kategorisch erklärt und damit die Debatte über die geringfügige Beschäftigung weiter angeheizt. Eine Abschaffung, so der bayerische Ministerpräsident, „wäre falsch und würde wichtigen Branchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel oder der Landwirtschaft schwer schaden“.Auch eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden hatte die Bundesregierung davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen abzuschaffen oder deutlich zu verteuern.Der Wirtschaftsweise Martin Werding hält diese Warnungen für Panikmache: „In der öffentlichen Debatte werden die möglichen Folgen einer Abschaffung der Minijobs weit überzeichnet und Sorgen geschürt“, sagte er dem „Handelsblatt“. Denn die Jobs würden nicht verschwinden, da „Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang weiter jederzeit möglich sind“. Teilzeitjobs wären laut Werding nicht teurer Für die Betriebe wären Teilzeitjobs im Umfang der heutigen Minijobs auch nicht teurer, sagte Werding: Bei normaler Sozialversicherungspflicht würden 42 Prozent Sozialbeiträge fällig, von denen Arbeitgeber die Hälfte zahlen. Bei Minijobs zahlen sie pauschal 31 Prozent.„Bei einer Umstellung sollte also der Bruttolohn um circa zehn Prozent angehoben werden, sonst sparen die Arbeitgeber sogar Kosten“, sagte Werding. Das würde den Großteil des Verlustes der Arbeitnehmer ausgleichen, die dann 21 Prozent Sozialabgaben zahlen müssten.Wer ein höheres Nettogehalt wolle, „kann problemlos eine Stunde pro Woche mehr arbeiten – denn anders als jetzt sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann nicht mehr durch die Einkommensgrenze für Minijobs eingeklemmt“, sagte der Wirtschaftsexperte. Unterm Strich rechnet er daher mit einer Erhöhung des Arbeitsangebotes durch eine Abschaffung der Minijobs.Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 603 Euro im Monat abzuschaffen. Sie empfahl, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein. (Tsp mit dpa)