Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

13. Juli 2026, 15:09 Uhr

Das Gericht gab den Eilanträgen zweier Betriebe gegen die Einstellung der Entnahme von Grundwasser statt. (Archivbild)

© Thomas Frey/​dpa

Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Damit setzten die Betriebe per Eilantrag durch, dass sie Brunnen weiter nutzen dürfen - obwohl ihnen im April deren Einstellung vorgeschrieben worden war.