Geflüchteten alle Leistungen zu streichen, bricht wohl EU-Recht. Die Bundesregierung macht trotzdem weiter – und sieht keine Gefahr der Obdachlosigkeit.

Bricht Innenminister Dobrindt EU-Recht bei der Versorgung von Geflüchteten in Deutschland?

Axel Schmidt/rtr

Die Bundesregierung hält daran fest, Geflüchteten sämtliche Sozialleistungen zu streichen, wenn ein anderes EU-Land für ihren Fall zuständig ist. Und das, obwohl nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eigentlich klar ist, dass dies gegen EU-Recht verstößt. Man „prüfe“ das Urteil noch, so das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der sagt: „Bundesinnenminister Alexander Dobrindt tritt die Rechte von geflüchteten Menschen mit Füßen.“

Die Regelung, um die es geht, stammt aus dem Herbst 2024, also aus der Zeit der Ampelkoalition. Zentrales Prinzip ist es, Geflüchtete ins Elend zu stürzen, um sie zur etwaigen Rückkehr zu bewegen. Seit Inkrafttreten können Asylbewerbern, für die laut Dublin-System andere EU-Staaten zuständig sind, ein Teil oder sogar alle staatlichen Leistungen vorenthalten werden, inklusive Unterbringung und Geld für Essen. Lediglich für zwei Wochen müssen die Behörden ihnen noch sehr niedrige Überbrückungsleistungen zahlen.