Flugreisen: Powerbanks und E-Zigaretten gehören ins Handgepäck
Internationale Auflagen
CAA: Lithiumbatterien größtes Sicherheitsrisiko im Flugbetrieb
2 Powerbanks pro Person
Wer eine Flugreise vor sich hat, sollte bereits beim Packen darauf achten, Akkupacks und E-Zigaretten beziehungsweise Vapes auf keinen Fall im Aufgabegepäck zu verstauen. Denn immer mehr Fluggesellschaften transportieren diese Produkte nicht mehr im aufgegebenen Gepäck. Seit Anfang 2026 haben etwa die Gesellschaften der Lufthansa Group, darunter Eurowings, Swiss und Austrian, nicht nur den Transport im Bauch des Flugzeugs, sondern auch die Nutzung in der Kabine untersagt. Auch andere Geräte mit integriertem Li-Ion-Akku sind betroffen, etwa Akku-Luftpumpen, Spiele-Handhelds oder Instrumente mit eingebautem Li-Ion-Speicher.









